Richtiges Verhalten im Stau
Wir bei Autoankauf Online haben uns schon häufiger im Rahmen dieses Magazins damit auseinander gesetzt, wie man sich im Stau richtig verhält. Dennoch, so finden wir, ist es wichtig, die Informationen rund um das Thema immer wieder aufzufrischen. Dieses möchten wir hiermit tun und aktuelle Informationen zu dem Thema, die der ADAC veröffentlicht hat, an unsere Leser weitergeben. Wer sich im Autobahn-Stau nicht an die Verkehrsregeln hält, riskiert Bußgelder und Punkte. Der ADAC hat die wichtigsten Spielregeln zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Der Klassiker: Die Rettungsgasse gehört zu den wichtigsten Maßnahmen.
Im Stau gilt die Bildung einer Rettungsgasse nach wie vor als eine der wichtigsten Sicherheitsunternehmungen. Sie gehört nicht nur in jeden Hinterkopf um möglicherweise für Sicherheit sorgen zu können, Sie ist auch im Notfall vom Gesetzt vorgeschrieben. Wer bei der Sicherheitsgasse nicht mitmacht und Rettungskräften den Weg versperrt, dem droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.
Lebensgefährlich: Die Autobahn darf nicht betreten werden. NIE!
Wer auf der Autobahn im schier endlosen Stau gefangen steht, darf die Autobahn trotzdem nicht betreten. Und dafür gibt es auch keine Ausrede. Weder eine drückende Blase noch irgendetwas anderes (Kind muss Pippi etc.) stellt vor dem Gesetz einen vom Gesetzgeber anerkannten Notfall dar. Hier gilt es, bis zum nächsten Park- oder Rastplatz weiterzufahren. Das Betreten der Autobahn ist nur dann erlaubt, um einen Unfall abzusichern und Lebensgefahr abzuwenden.. Wer sich nicht daran hält, muss 10 Euro Verwarnungsgeld zahlen, was aus unserer Sicht – in Anbetracht der Wichtigkeit – doch eher als lächerlich angesehen werden muss.
Auch das Anhalten auf der Autobahn und auf dem Standstreifen ist grundsätzlich verboten. Verstöße ziehen ein Verwarnungsgeld von 30 Euro nach sich. Wer auch noch grundlos parkt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Felnsburg. Ruht der Verkehr auf der Autobahn etwa bei einer Vollsperrung für lange Zeit, wird die Polizei bei kurzem Aussteigen auf eine Anzeige verzichten. Rettungskräfte dürfen bei Ihrem Gang auf die Fahrbahn aber nicht behindert werden.
Auch im Stau gilt: Striktes Handyverbot ohne Freisprechanlage.
Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage strikt verboten, sofern der Motor nicht ausgeschaltet ist. Hier drohen unverständlicherweise ein Bußgeld von 60 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg.
Die unberechtigte Nutzung des Seitenstreifens etwa, um schneller zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen, ist selbstredet verboten. Wer‘s trotzdem macht, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Rückwärtsfahren oder gar wenden ist auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. In Anbetracht der Gefahr ist hier auch das Bußgeld drastischer.
Rechts überholen ist grundsätzlich verboten.
Rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit weniger als 60 km/h unterwegs ist. Bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen darf auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h gefahren werden. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung, darf die Differenzgeschwindigkeit nur 20 km/h betragen, höchstens also 80 km/h. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.