Neuwagen Ankauf

Unter einem Neuwagen versteht man ein Kraftfahrzeug, in der Regel ein Automobil, was absolut nie zugelassen worden ist und bis auf der Fertigung noch keinen Vorbesitzer hatte.

Als fabrikneu gelten auch Kraftfahrzeuge, die schon einige Monate beim Händler oder auch Hersteller standen.

In der Regel werden Neuwagen von Autohäusern verkauft, die einen Vertrag mit einem der Autohersteller geschlossen haben.

Eine besondere Form von Neuwagen sind sogenannte Tageszulassungen.

Wurde jedoch ein Kraftfahrzeug auch nur einen Tag zugelassen, so ist dieser Wagen rechtlich aus Gründen der Gewährleistung nicht mehr als Neuwagen zu gelten.

Diese Tageszulassungen sind für den Käufer bereits eine Möglichkeit, ein Auto günstiger zu erwerben.


Gebrauchtwagen Ankauf

Unter einem Gebrauchtwagen versteht man ein Kraftfahrzeug, in der Regel einen Automobil, was bereits mindestens einen Vorbesitzer hatte.


Unfallwagen Ankauf / Unfallfahrzeug Ankauf

Unter einem Unfallwagen versteht man ein Kraftfahrzeug, in der Regel einen Automobil, welches an einem Unfall / Straßenverkehrsunfall beteiligt war.


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