Kulanz und Fahrerflucht liegen nah beieinander
Ein Kunde berichtete uns über einen Unfall, der ihm vor kurzem an einem verregnetem Novembertag passierte. Er fährt zur Arbeit und meint einen guten Parkplatz gefunden zu haben, möglicherweise noch auf dem Firmengelände. Am späten Nachmittag nach getaner Arbeit verspürt er, wie die wohl meisten Arbeitnehmer nur noch den Wunsch in sein Auto zu steigen und zu seiner geliebten Familie nach Hause zu fahren. Nachdem er sich in sein Auto gesetzt hatte, bemerke er einen losen, vom Regen durchweichten, an der Windschutzscheibe eingeklemmten Zettel. Nichtsahnend nahm er den Zettel zu Hand und sah eine halb verwaschene, kaum leserlicher Handynummer. Was ist passiert, weshalb sollte ihm jemand eine Handynummer an der Windschutzscheibe hinterlassen? Die Zeiten in der es eine hübsche Frau war, sind lange vorbei.
Mit sorgfältigem Blick ging er um sein Auto herum und sah es: die Stoßstange war auf der linken Seite bis hin über den Reifen verkratzt. Schnell wählte er die hinterlassene Handynummer, um den Schaden mit der Verursacherin zu regeln. Oder wenn man so möchte, mit der eigentlich Unfallflüchtigen
Reicht der berühmte Zettel oder ist das Beschriebene schon Fahrerflucht?
Sobald der/ die FahrerIn in einem Unfall verwickelt ist, muss die Polizei verständigt werden, um den Halter des beschädigten Fahrzeuges ausfindig zu machen. Personalien werden aufgenommen und der Schaden kann an die Versicherung weitergeleitet werden, um mögliche Reparaturen in die Wege zu leiten. Jede andere Handlung ist eigentlich als Fahrerflucht zu definieren.
Inhaltsverzeichnis
Klassiker: Erst die Nummer hinterlassen und dann schräge Fragen stellen.
Doch kommen wir zum Geschehen zurück. Die Fahrzeughalterin am Telefon begrüßte unseren Kunden am Telefon mit folgendem Satz: “Ich hab gesehen, Sie haben Kratzer an der Stoßstange. War ich das?” Wie sollte er diese Frage beantworten, da er selbst nichtsahnend seiner Arbeit nachging und von diesem Vorfall nichts mitbekommen hat. Unser Kunde ist davon ausgegangen, wer seine Nummer an einem beschädigten Auto hinterlässt, wird der Verursacher sein. Und so war es dann auch. Die Unfallbeteiligten sind nach dem Telefonat folgendermaßen verblieben: Personaldaten (Personalausweißnummer, Kennzeichen, Name und Telefonnummern) wurden ausgetauscht. Die Polizei wurde auf Bitten der Verursacherin nicht verständigt. Unser Kunde wurde weiterhin gebeten, diese Angelegenheit ohne die Versicherungen zu klären. Trotz alledem hat er am Abend seine Versicherung verständigt, um sich zu informieren, welche Möglichkeiten ihm zur Verfügung stehen, um den Schaden am Auto zu beheben.
Die Versicherung teilte ihm mit, dass lediglich der Fahrzeughalter diesen Unfall in Auftrag geben könne und er an dieser Stelle abwarten müsse. Unser Kunde teilte uns mit, dass er fast eine Woche eine Diskussion am Telefon mit der Unfallverursacherin hatte. Es kamen Diskussionspunkte wie die Wahl der Werkstatt auf sowie widersprüchliche Aussagen zum Unfallhergang.
Als Unfallgeschädigter sind Sie Chef im Ring, was Werkstatt und Regulierung angeht.
Denken Sie daran: Wenn Sie die geschädigte Person sind, dürfen Sie zu der Werkstatt Ihres Vertrauens! Die Unfallverursacher kann Ihnen grundsätzlich nichts vorschreiben, höchstens seine Versicherung (aufgrund bestehender Kooperationen von Versicherungen und Werkstätten) falls es über eine solche abgewickelt wird.
Für unseren Kunden ging dieser recht harmlose Unfall noch glimpflich aus. Der Schaden konnte reguliert werden. Fakt ist allerdings, dass die Unfallverursacherin auf die Polizei verzichtet hat und somit eigentlich Fahrerflucht beging. Das Hinterlassen der Handynummer war das große Glück unseres Kunden. Allenfalls wären ihm vielleicht später die Kratzer aufgefallen, ohne je den Unfallverursacher herauszufinden.
Autoankauf Online Fazit: Rufen Sie immer die Polizei an! Jeder noch so kleine Unfall könnte Ihnen bei zu großer Kulanz lange Diskussionen und mögliche Anwaltskosten bescheren. Und denken Sie daran: Deutschland ist ein Rechtsstaat! Sie benötigen Beweise. Dokumentieren Sie den Unfallsort und -stelle am Besten mit Ihrer Handykamera.