R+V24 geht Verkehrsirrtümern auf den Grund

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Handy am Steuer ist inzwischen verboten, aber wie sieht es mit Kopfhörern aus.

Es gibt so Sachverhalte, so meint meint man zumindest, die verstehen sich eigentlich von selbst. Wer viel selbst mit dem Auto unterwegs ist, der wird so einigermaßen schon wissen, was gefährlich werden könnte im Straßenverkehr. Eine allzu dunkle Sonnenbrille im Winter könnte die Sicht so erheblich einschränken, dass das Fahren sehr gefährlich werden könnte.

Jeder normale Autofahrer weiß das und würde eine solche Gefahr versuchen zu vermeiden. Der „gesunde“ Menschenverstand sollte das eigentlich regeln. Dennoch ranken sich um die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr viele Mythen.

R+V24-Direktversicherung geht Verkehrsmythen auf den Grund

Die R+V24-Direktversicherung ist diesen Mythen einmal systematisch auf den Grund gegangen und hat sich mal nach eben diesen umgehört.

Während der Fahrt das Lieblingslied voll aufdrehen: Viele Autofahrer greifen dabei gern auf Kopfhörer zurück. Aber darf man als Autofahrer auch mit Kopfhörern seine Lieblingsmusik hören? Nein, sind sich die meisten Befragten, nämlich 80%, der aktuellen Studie der R+V24-Direktversicherung einig.

 “Nach der Straßenverkehrsordnung ist zwar das Musikhören mit Kopfhörern nicht explizit verboten. Mit Kopfhörern sind Autofahrer jedoch noch leichter von der Außenwelt abgeschnitten und reagieren verzögert auf gefährliche Situationen”, sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. “Das gefährdet die Verkehrssicherheit – und kann folgerichtig mit einem Bußgeld bestraft werden.”

Autofahrer müssen nach Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass ihre Sicht und das Gehör beim Fahren nicht beeinträchtigt werden. Wer die Musik zu laut aufdreht, überhört leichter Warnsignale wie Hupen oder das Martinshorn von Polizei-, Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen. “Ob mit oder ohne Kopfhörer: Hören Autofahrer während der Fahrt Musik, müssen sie sicherstellen, dass sie die Außengeräusche noch gut wahrnehmen können”, so die Kfz-Expertin. Wer von der Polizei mit schallender Musik angehalten wird, hat ein Bußgeld von 10 Euro zu erwarten. Kommt es zu einem Unfall durch die laute Musik, können sogar versicherungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen folgen.

Telefonieren per Kopfhörer grundsätzlich erlaubt, wenn man die Umgebungsgeräusche nicht vollständig abschirmt.

Die gleichen Regeln gelten auch für das Telefonieren per Kopfhörer: Grundsätzlich ist es nach Straßenverkehrsordnung zwar erlaubt, mit Headset oder Kopfhörern beim Autofahren zu telefonieren. Jeder Fahrer muss dabei aber auch hier sicherstellen, dass er sich durch die Telefonate nicht zu stark ablenken lässt.


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