Probefahrten und ihre Gefahren.
Sie wollen Ihr Auto möglichst schnell verkaufen und die ersten Interessenten haben sich angekündigt. Soweit so gut. Nun gilt es, den potentiellen Käufer von dem Objekt der Begierde zu überzeugen. In der Regel findet soetwas im Rahmen einer Probefahrt statt.
Für viele Verkäufer ist eine solche grundsätzlich kein Problem. In Deutschland wir beim Privatverkauf von Auto fasst immer vorher eine Probefahrt unternommen. Diese Form der Produktvorschau gilt gewissermaßen als Standard. Deshalb wird Sie aber nicht minder gefährlich für den Noch-Inhaber des Fahrzeuges.
Wer jetzt direkt an Autodiebstahl denkt, der hat natürlich direkt den Worst-Case im Kopf. Natürlich werden in Deutschland auch bei der Probefahrten Autos gestohlen, allerdings ist dies dann doch eher eine zu vernachlässigender Gefahr. Viel brennender bzw. akuter ist die Frage nach der Haftung im Schadensfall mit dem Probefahrzeug. Was passiert eigentlich, wenn der Kaufinteressent Ihr Fahrzeug bei der Probefahrt schwer beschädigt oder gar komplett schrottet? Wer haftet?
Nun, die Frage lässt sich relativ einfach beantworten, wenn Sie ein paar wichtige Hinweise berücksichtigen. Sie sollten zunächst klären, ob der Kaufinteressent Ihres Fahrzeuges überhaupt in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen. Das klingt auf den ersten Blick etwas verrückt, aber auch derartige Banalitäten gehören zur Führsorgepflicht beim seriösen Autoverkauf. Fragen Sie nach dem Führerschein!
Auch eine Bestandsaufnahme der bestehenden Schäden vor Fahrtantritt, idealerweise fotografisch, gehören zu einer guten Vorsichtsmaßnahme. So können während der Probefahrt entstandene Schäden problemlos von solchen Schäden, die schon zuvor bestanden, unterschieden werden und es gibt im Anschluss selten Streit.
Haftungsklärung vor Probefahrtantritt.
Ebenfalls ist es sehr sinnvoll, sich mit dem Anbieten einer Probefahrt ein Dokument anzufertigen, auf dem der potentielle Autokäufer schriftlich versichert, für alle Schäden, die während einer Probefahrt entstehen könnten, zu haften. So sind Sie als privater Autoverkäufer auf der sicheren Seite und müssen keine Angst haben, dass Sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Unwahrscheinlich ist ein solches Szenario letztlich nicht. Versichern Sie sich über einen Blick in Ihre Versicherungspolice welcher Personenkreis mit Ihnen versichert und damit zur Nutzung Ihres Fahrzeuges berechtigt ist. In aller Regel sind dies nur Sie persönlich oder eine Ihnen nahestehende Person.