Tacho-Manipulation: Illegaler Werterhalt per Mausklick.
Die zunehmende Digitalisierung bringt auch in der Automobilindustrie Schattenseiten mit sich. Während es zu analogen Zeiten noch weitgehend notwendig war, komplette Tachoeinheiten auszubauen bzw. zu ersetzen, ist es heutzutage mit Hilfe sogenannter Manipulationsgeräte geradezu kinderleicht möglich, den Kilometerstand in Fahrzeugen beliebig zu justieren. Auch wenn man dies vermuten könnte, wird die Tacho-Manipulation längst nicht mehr nur in dunklen Hinterhöfen krimineller Autoschieber vorgenommen, sondern ist zu einem florierenden Geschäft der Schattenwirtschaft geworden. Wer seinen Tachostand rechtswidrig manipulieren will, der wird nach kurzer Suche auf den einschlägigen Internetseiten Anbieter finden, die das Vorhaben gegen Geld umsetzen.
Das Tacho zurückstellen ist eine inflationäre Dienstleistung geworden
Wie so häufig in Deutschland, ist die Rechtslage zumindest verwirrend. Zwar wird die Tachomanipulation in Deutschland durch den Gesetzgeber empfindlich bestraft, der Besitz und die Softwareentwicklung der dazu notwendigen Geräte ist aber ausdrücklich erlaubt. Es wundert daher kaum, dass die Fallzahlen enorm zunehmen und immer mehr kriminelle Anbieter versuchen auf dem Markt “den schnellen Euro” zu machen. Schneller Euro ist dabei aber relativ. Schließlich entwertet sich auch diese Dienstleistung mit der zunehmenden Anzahl der Dienstleister. Nach Angaben der Polizei ist eine Tachomanipulation aktuell – je nach Bundesland – von 35 -75 Euro zu haben. Zwar ist ein Tacho, mit der richtigen Software, binnen Sekunden manipuliert, von überschwänglichem Reichtum können die Anbieter aber nur noch träumen.
Konsequent durchgedacht kann letztlich von einem prekären Geschäftsmodell gesprochen werden. Der geringe Gewinn steht in keinem Verhältnis zur Strafe, die zu erwarten ist, wenn man als “Tachohacker” enttarnt wird. Das bundesdeutsche Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die Tachomanipulation, oder im Rechtsdeutsch: den “[…] Missbrauch von Wegstreckenzählern” über den Paragraphen 22 b. Wer dort einmal reinschaut, entdeckt schnell, dass es sich so richtig nicht lohnt. Hohe Geldstrafen und sogar bis zu einem Jahr Haftstrafe können die Folge unerlaubter Tacho-Anpassung sein.
Scheinwertsteigerung beim Gebrauchtwagenverkauf und Leasingbetrug
Die an sich recht günstige Dienstleistung kann für die Auftraggeber aber in aller Regel sehr viel Geld sparen. So können gut erhaltene Gebrauchtwagen mit dem entsprechenden Tachotuning schon einmal zwei bis dreitausend Euro mehr einbringen. Der Tachobetrug ist dabei von Autoankäufern eigentlich nicht zu erkennen. Autoankauf von Gebrauchtwagen wir dann, vor allem privat, zu einem Glückspiel. Aber auch die großen Leasinggesellschaften und Automobilhersteller werden Opfer dieser Form von Kriminalität.
Wer sich die Vertragsstrafe im Leasingvertrag wegen hoher Laufleistung sparen will, nimmt einfach eine Tachojustierung vor der Rückgabe vor und ist – sollte das Fahrzeug ansonsten keine Mängel aufweisen – fein raus. Ein solcher Betrug richtet, bezogen auf das gesamte Bundesgebiet, einen Milliardenschaden an.
Zwar entsteht den Leasinggebern auf den ersten Blick kaum materieller Schaden, doch wird bei genauerem Hinsehen schnell klar, welche Gefahren eine solche Manipulation birgt. Wer ein Auto mit 89.000 km ausweist, das tatsächlich bereits 120.000km gelaufen ist, verpasst in der Vertragswerkstatt wichtige Serviceintervalle wie Ölwechsel, Zahnriemenkontrollen und sonstige der Motorengesundheit dienliche Pflegearbeiten. Bleiben diese aus und geht in dieser Folge etwas kaputt, müssen die Hersteller oft noch im Rahmen der Garantiepflicht eine Schadensbeseitigung vornehmen. Der Betrug nimmt seinen Lauf und der entstehende Schaden wird so sehr deutlich. Die Polizeibehörden gehen davon aus, dass ca. bei jedem dritten (!) verkauften Gebrauchtfahrzeug eine Tachomanipulation vorgenommen wurde. um sich eine Wertsteigerung zu erschleichen.
Wie kann sich ein Privatkäufer vor Tachomanipulation schützen?
Die Antwort auf die Frage, wie man sich vor Tachomanipulation schützen kann, ist recht simpel zu beantworten: 100%igen Schutz gibt es nicht. Der Betrug ist am Fahrzeug selbst eigentlich nicht nachzuweisen. Wichtig ist es daher vor dem Autoankauf die Fahrzeugpapiere zu verlangen. Durch ein ausführliches Dokumentenstudium, das sie am besten ganz in Ruhe zuhause vornehmen, lassen sich am besten Unstimmigkeiten ausfindig machen. Kontrollieren Sie Rechnungen und Prüfbescheinigungen immer mit Blick auf die dort angegebene Laufleistung. Bei einem Gebrauchtwagenankauf mit hoher Laufleistung ist es sehr wahrscheinlich, dass das Fahrzeug schon einmal nachlackiert worden ist. Sollte es sich dabei um einen Versicherungsschaden gehandelt haben, wird in der Regel in den Rechnungspapieren eine Laufleistung ausgewiesen. Zusammen mit dem Datum können sie dann zum Zeitpunkt des Autoankaufs selbst leicht erschließen, ob die angegebene Laufleistung plausibel erscheint oder nicht. Ein Blick dieser Art lohnt übrigens auch beim Gebrauchtwagenkauf im Autohaus. Zwar ist es hier unwahrscheinlicher, dass auf diesem Niveau betrogen wird, aber gerade auch dort gilt: Die Zeiten werden härter, der Wettbewerb auch.
Nach Schätzungen der Polizei ist bei jedem dritten Gebrauchtwagen in Deutschland der Tachostand manipuliert. Bei rund 7 Mio. gehandelten Gebrauchten pro Jahr und einem konservativ geschätzten Schaden von jeweils 3.000 € entsteht so ein volkswirtschaftlicher Verlust von rund 7 Mrd. € jedes Jahr. Wie lukrativ die illegalen Manipulationen für die Tachotrickser sind, wird deutlich, wenn man ihre Gewinne betrachtet. Sie investieren lediglich in Geräte, die es schon für 150 € gibt, für weniger als 100 € ist die Software samt USB-Kabel erhältlich und ab 50 € die sogenannte Dienstleistung. Mit anderen Worten: Die Branche macht jedes Jahr im Schnitt mehr… Read more »