HUK gibt Tipps zum Autoverkauf von privat.
Auch wenn die Vertragshändler zunehmend auch um Gebrauchtwagenkunden buhlen, der Autoverkauf von privat an privat ist immer noch die dominierende gängige Praxis, was nicht selten auch mit Problemen verbunden sein kann. Was viele nicht wissen: Oft geht die bestehende Auto-Versicherung ganz automatisch auf den Käufer über. Der neue Eigner ist allerdings zu jeder Zeit dazu in der Lage zu wechseln. Hierzu muss bei der Zulassungsstelle seiner Stadt lediglich die Versicherungsbestätigung des neuen Kfz-Versicherers vorlegen.
Bevor es mit dem Ummelden aber soweit ist, muss allerdings erst der Verkauf über die Bühne gehen. Einen Musterkaufvertrag zu benutzen hält die HUK als Versicherer für ratsam. Sie selbst stellt Ihren Kunden einen Musterkaufvertrag zur Verfügung. Er ist unter der Website HUK.de auffindbar. Auch wir von Autoankauf Online bieten seit einiger Zeit erfolgreich einen Auto Musterkaufvertrag für defekte Autos zum Download an.
Der Kaufvertrag sollte neben den Veräußerungsanzeigen auf jeden Fall auch einen Passus zum Versicherungsschutz enthalten. Darin wird festgehalten, ob man die Versicherung kündigt oder beibehält. Nach dem Verkauf schickt der Verkäufer die von beiden Parteien ausgefüllten Veräußerungsanzeigen sofort an den Versicherer und die Zulassungsstelle.
Möchte der Käufer die Kfz-Versicherung übernehmen, muss er mit dem Verkäufer besprechen, wie sie es mit der Beitragszahlung für das laufende Versicherungsjahr organisieren wollen. Dem Versicherer gegenüber haften beide gleichermaßen. Erklärt der Käufer dagegen, sich einen neuen Kfz-Versicherer zu suchen, darf er die Ummeldung nicht vergessen, ansonsten wird die Zulassungsstelle aktiv und zieht seinen Wagen aus dem Verkehr.
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Überprüfen Sie ob das Fahrzeug versichert ist, bevor sie vom Hof fahren.
Bevor der Käufer das Fahrzeug in Empfang nimmt und losfährt, sollte er überprüfen, ob auch wirklich ein Versicherungsschutz besteht. Am besten lässt er sich die Kfz-Police mit dem dazugehörigen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg zeigen. Und selbstverständlich müssen die Kennzeichen gültige amtliche Stempel tragen. Fall Sie nämlich mit einem unversicherten Auto davonbrausen, sind Sie in der vollen alleinigen Haftung. Ein mitteschwerer Unfall würde für Sie in einem finanziellen Desaster enden.
Auch eine Probefahrt erfordert Vorsicht
Versicherungsschutz ist auch schon vor dem Verkauf, nämlich bei der Probefahrt ein wichtiges Thema. Wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die Hand drückt und gute Fahrt wünscht, riskiert damit unter Umständen sogar seinen Versicherungsschutz und bleibt auf den Kosten hängen. Dies gilt zum Beispiel auch, wenn das Fahrzeug gestohlen wird. Wie die HUK-COBURG mitteilt, setzt ein Diebstahl immer einen Gewahrsamsbruch voraus. Das heißt: Der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab. Entscheidet sich der Käufer während der Fahrt, einfach nicht mehr zurückzukommen, ist dies nach Auffassung des Gesetzgebers kein Diebstahl.
Denn: Der Eigentümer hat den Schlüssel freiwillig hergegeben. Nun kann es sein, dass die Teilkasko für das verschwundene Auto nicht mehr zahlen muss. Ebenfalls ein Desaster!
Lassen Sie sich daher vor Beginn der Probefahrt Ausweis und Führerschein des Interessenten zeigen und prüfen Sie ihn zumindest sporadisch auf Echtheit. Behalten Sie den Personalausweis oder den Führerschein während der Probefahrt oder noch besser: Fahren Sie mit! Eine Empfehlung, die Ihnen zumindest Autoankauf Online geben würde.
Wichtig: Tipp zum Thema Gewahrsamsbruch: Ob der vorliegt oder nicht, hängt nach gängiger Rechtsprechung zusätzlich vom Ort des Verkaufsgespräches ab. Deshalb sollten Verhandlungen auf jeden Fall in der Wohnung des Verkäufers geführt und die Schlüssel dort übergeben werden.
Pressemeldung HUK
FOTO: OBS/ HUC