Fahren bei Schnee und Eis: Was ist zu beachten?

Fahren bei Schnee, was ist zu beachten?

Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!

Sind wir doch mal ehrlich: Die meisten Autofahrer unter uns haben zum einen nicht mehr damit gerechnet, dass wir noch einmal so einen richtigen Wintereinbruch erleben. Und wenn wir noch einmal ehrlich sind: So richtig Lust auf Schneematsch, Eisregen und Glatteis haben wir auch nicht wirklich. Und obwohl wir uns eigentlich schon den Frühling herbeisehnen bedeuten die aktuellen Wetterkapriolen Obacht im Straßenverkehr  Autoankauf Online hat einmal zusammengestellt, was Sie jetzt beachten müssen.

Motor warm laufen lassen ist verboten.

Das was wir von unseren Eltern noch kennen, ist in Deutschland und den meisten EU Staaten inzwischen bereits verboten und mit einem Bußgeld belegt. Den Motor warmlaufen zu lassen und dabei das Eis von der Scheibe zu kratzen ist verboten und wird von vielen Städten mit einem Bußgeld geahndet. Grund: Der Gesetzgeber sieht darin eine vermeidbare Belästigung durch Abgase und Lärm gegeben.

Nur mit freier Sicht fahren: Freikratzen aber bitte komplett.

Auch wenn einige von Ihnen beim Militär waren: Es reicht nicht, sich einen kleinen Schlitz durchs Eis zu kratzen, um die Fahrt zu starten. Damit Sie die gesamte Verkehrssituation einschätzen können sieht der Gesetzgeber eine Rundumsicht vor. Für Sie bedeutet dies, dass Sie vor Fahrtantritt ALLE Scheiben vom Schnee – oder anstrengender – vom Eis befreien. Ansonsten gibt’s – natürlich – ein Bußgeld.

Auch zugeschneite Schilder sind wirksam – Manchmal!

Autoankauf Online spielt einmal kurz Fahrlehrer: Frage: Sie befinden sich auf einer Straße dessen Schilder zugeschneit sind, wie müssen Sie sich verhalten? Nicht beachten? Mit Nichten! Auch wenn häufig angenommen wird, dass zugeschneite oder verdeckte Schilder unwirksam sind, muss man sich vor Augen führen, dass dies nur für solche gilt, die man entlang der Form nicht erkennen kann. Ein Stoppschild ist zum Beispiel charakteristisch genug, um es zu erkennen.

Lichtanlage des Fahrzeugs muss vor der Fahrt sichtbar gemacht werden.

Das auch das amtliche Kennzeichen vor der Fahrt sichtbar gemacht werden muss, sollte außer Frage stehen. Viel wichtiger für Ihre Sicherheit ist es, das ihre Lichtanlage auch wirksam wird, indem Sie sie vom Schnee befreien. Richtungsblinker, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten müssen schneefrei sein. Ansonsten, Sie ahnen es  – richtig – Bußgeld.

Lichtpflicht bei Schneefall

Wie auch bei Regen ist es Pflicht, bei Schneefall das Abblendlicht einzuschalten. Dies sorgt dafür, dass Sie gesehen werden, nicht damit sich was sehen. Also am Tage. In der Nacht ist es ganz hilfreich, dass auch Sie etwas sehen :- )

Kein eigenes Auto? Sie haften trotzdem für Winteruntauglichkeit.    

Falls sie sich nur gelegentlich einen Wagen bei Ihren Freunden, Verwandten oder Mietwagenagenturen leihen, sollten Sie jetzt tunlichst darauf achten, dass das Auto auch wintertauglich ist. Werden Sie schließlich mit Sommerreifen auf schneebedeckten Straßen erwischt, hilft es Ihnen wenig darauf zu verweisen, dass das ja gar nicht Ihr Fahrzeug sei! Sie sind als Fahrer für die Verkehrssicherheit verantwortlich  und damit auch haftbar. Fall Ihre Familie also keine Winterreifen kauft, sollten Sie dann besser Bus fahren.

Dicke Winterkleidung am Steuer vermeiden

Sie haben, falls Sie bei Autoankauf Online häufiger ins Magazin schauen bereits davon gelesen, dass der ADAC bei Crashtests herausgefunden hat, dass es gefährlich ist mit dicker Winterkleidung ins Auto zu steigen. Hintergrund ist, dass der Gurt nicht stramm genug am Körper anliegt. Bei einem Unfall können Sie sich so leicht Quetschungen im Bauchraum zuziehen. Vor dem Losfahren sollten Sie daher unbedingt die Jacke ausziehen.

Foto: Wikimedia


Wir kaufen Ihren Gebrauchtwagen.
Jetzt unverbindlich anfragen!
0 0 votes
Artikel Bewerten
Subscribe
Notify of
guest
0 Kommentare
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments