TÜV: Vor dem Start in die Osterferien ist beim Camper einiges zu beachten.
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Der TÜV weist gerade einmal wieder rechtzeitig darauf hin, dass die Osterferien traditionell dazu genutzt werden, um die Campingsaison einzuleiten. Viele Familien mit Kindern und Senioren starten zu Ostern mit dem Wohnmobil oder dem Wohnwagen in den Urlaub. Allerdings sind, schaut man sich die Verkaufszahlen einmal an, immer mehr neue Camper unterwegs, die vielleicht noch nicht so ganz vertraut mit der Materie sind. In diesem Zusammenhang weist der TÜV auf verschiedene Sachverhalte hin, die man vor dem Reiseantritt beachten sollte.
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Ganz wichtig: Kompetenzen des eigenen Führerscheins beachten
Sollte das Gewicht des Wohnwagens mehr als 750 Kilogramm oder das Gesamtgewicht des Gespanns mehr als 3,5 Tonnen betragen, reicht der Klasse-B-Führerschein nicht aus. Dann ist mindestens die Klasse B96 für Gespanne bis 4.250 Kilogramm oder die Klasse BE für Gespanne über 4.250 Kilogramm erforderlich. Dies gilt zumindest für alle, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben.
Gasanlagen und Frischluftzufuhr testen
Nach der langen Standzeit sollte das Fahrzeug in seinen Funktionen getestet werden. Batterie, Luftdruck und Ölstand sowie die Befüllung der Scheibenwaschanlage sind zu prüfen und auf den Termin der fälligen Hauptuntersuchung sollte geachtet werden.
“Eine Hauptuntersuchung besser vorziehen, als die Frist im Urlaub verstreichen zu lassen. Sonst könnte es beispielsweise Probleme bei einer Kontrolle oder an der Grenze geben”,
rät Kfz-Experte Steffen Mißbach, zumal Versicherer bei abgelaufener Prüfplakette im Kaskofall Regress fordern könnten. Ebenso wichtig: Etwaige Gasanlagen im Vorfeld gewissenhaft testen. Laufen etwa Heizung und Kühlschrank einwandfrei, ist zudem die Frischluftzufuhr zu überprüfen. Sollte diese verstopft worden sein, wäre schlimmstenfalls eine Kohlenmonoxidvergiftung durch den Betrieb denkbar.
Landungssicherheit hat stets Vorrang
Beim Packen sollten Urlauber das schwerste Gepäck nach unten verfrachten. Die Ladung muss zudem so gesichert sein, dass sie nicht herumrutschen oder im Falle einer Vollbremsung durchs Wageninnere schleudern kann. Ob im Wohnwagen, Wohnmobil oder auch Auto – kein Gepäckstück darf frei herumliegen.