Herbstzeit ist Wildunfallzeit.

Wild Unfall so verhalten Sie sich richtig

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Dem modernen Autofahrer bleibt heute aufgrund zunehmender Assistenzsysteme und Sicherheitstechnologie schon einiges erspart. Leider und dies wird aller Voraussicht nach auch so bleiben, kann er – egal wie gut das Fahrzeug auch ausgestattet ist – nur schwer den Gefahren der Natur entziehen. Jetzt, wo es Herbst wird auf den Straßen in Deutschland, wird auch die Gefahr von Wildunfällen, die nicht immer glimpflich ausgehen, deutlich erhöht, weil die Tiere im Herbst aktiver sind.

Im Herbst sind Wildtiere grundsätzlich aktiver

Vor allem wenn es dämmert, am frühen Abend oder in den Morgenstunden, müssen Autofahrer in Waldstücken damit rechnen, dass Tiere eine Straße überqueren oder auch mitten drauf stehen bleiben. Aus diesem Grund ist es ratsam auf jeden Fall die Geschwindigkeit zu reduzieren, die Straßenränder im Auge behalten und stets bremsbereit zu sein. Dies gilt vor allem dann, wenn am Rand der Straße das dreieckige Straßenschild mit einem springenden Reh auf eine solche Gefahr hinweist. Vielfach erscheint das Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor der Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein, sondern im Rudel. Wer eine zu hohe Geschwindigkeit fährt, bleibt keine Chance zu bremsen. Wichtig ist in solchen Fällen, sofort abzublenden und sich durch hupen für das Wild als Gefahr bemerkbar zu machen.

Rund 240.000 Wildunfälle jährlich

In Deutschland passieren jedes Jahr rund 240.000 Wildunfälle, wobei die Schäden Durchschnitt mehr als 2.300 Euro kosten (vgl. HUK COBURG). Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Tieren gleich welcher Art, zum Beispiel Haarwild oder Fasanen, entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtiger Hinweis für alle Vollkasko-Versicherten: Zwar beinhaltet diese immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Schaden in keiner Weise auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.

Wildunfall: So verhalten Sie sich richtig

Insofern sich ein Unfall nicht mehr vermeiden lässt, sollten Sie die folgenden Schritte beherzigen:

  • Unmittelbar nach dem Unfall die Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern und die Polizei verständigen.
  • In den vielen Bundesländern ist der Anruf sowieso Pflicht.
  • Die Polizei informiert den Jagdpächter, nimmt den Unfall auf und erstellt eine Bescheinigung über den Wildunfall. Letztere braucht man für seinen Versicherer, sobald der Schaden die 1.000 Euro-Grenze übersteigt.

Aufgepasst bei Ausweichmanövern

Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall, ohne dass das Fahrzeug mit einem Tier – zum Beispiel Wildschwein, Fuchs, Reh oder Hase – direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Auch gibt es Autofahrer, die dem Tier bewusst ausweichen, um einen größeren Schaden zu vermeiden.

Hier zahlt die Teilkasko. Jedoch muss der Fahrer nachweisen können, dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme unbedingt erforderlich war und einen größeren Schaden verhindert hat. Entlang der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür schon den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben.

Wer jedoch Hase und Co. ausweicht, steht auch nicht ohne Versicherungsschutz da, vorausgesetzt er hat eine Vollkasko-Versicherung. Sie übernimmt normalerweise die Schäden, die durch ein Ausweichmanöver solcher Art entstehen. Achten Sie nur darauf, dass Sie sich während eines Ausweichmanövers für einen Hasen selbst in Lebensgefahr begeben. Als das hat es letztlich schon gegeben.

Foto: HUK- Coburg


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