ZDK kritisiert Investitionsprogramm

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„Fehlzündungen bei der E-Mobilität„
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) übt scharfe Kritik am kürzlich im Deutschen Bundestag verabschiedeten „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“. Obwohl das Gesetz eine degressive Sonderabschreibung für E-Autos einführt, bemängelt der ZDK, dass die Förderung für Privatkunden unzureichend bleibt und der angestrebte „Investitions-Booster“ wichtige Anreize verfehlt.
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Thomas Peckruhn, Vizepräsident des ZDK, konstatiert:
„Wenn die Bundesregierung den breiten Hochlauf der Elektromobilität in der Gesellschaft wirklich vorantreiben will, darf sie sich auf diesem Bundestagsbeschluss nicht ausruhen, sondern muss dringend nachlegen.“
Das Leasinggeschäft wurde ausgeklammert und private Kunden vergessen.
Hauptkritikpunkt des ZDK ist das Ausbleiben einer Ausweitung der degressiven Sonderabschreibung auf das Leasinggeschäft. Dies betrifft über 60% der gewerblichen E-Fahrzeug-Neuzulassungen und macht die Maßnahme für große Teile des Marktes wirkungslos. Das Gesetz sieht den 75-prozentigen Abschreibungssatz lediglich für gewerbliche Kunden vor, die zwischen dem 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 neue E-Fahrzeuge anschaffen – Leasingkunden sind ausgeschlossen. Zudem fehlen jegliche Impulse für private Haushalte, was dem Ziel eines umfassenden E-Mobilitäts-Hochlaufs entgegenwirkt. Der ZDK fordert dringend Wachstumsimpulse auch für Privatkunden.
Enttäuschung herrscht zudem über die erst ab 2028 greifende Senkung der Unternehmensteuer und die nicht erfolgte Absenkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz. Dies hätte die Ladestrompreise senken können, was für die Betriebskosten der Elektromobilität essenziell ist. Der ZDK betont, dass sowohl gewerbliche Investitionen als auch signifikant gesenkte Betriebskosten für alle Kunden gleichermaßen notwendig sind.







