Leichte Delle! Bagatelle? Fahrerflucht?
Liebe Autoankauf Online Leser, gehen Sie einmal in sich. Stellen Sie sich vor, Sie haben sich soeben Ihren Traumwagen gekauft und mit stolzer Brust soeben aus dem Autohaus gefahren. Würden Sie das neue Schmuckstück auf vier Rädern ohne Bedenken in der erste Parkreihe des Supermarktes parken? Falls Sie bei dem Gedanken daran jetzt ein ungutes Gefühl verspüren, ist dies nicht ganz unbegründet. In den Verkehrsunfallstatistiken der letzten Jahre fallen sogenannte “Parkplatz-Rempler” oder auch Bagatell-Unfälle stark ins Auge, weil sie den Löwenanteil der Statistiken ausmachen. Und Sie müssen nicht gut im Unterrichtsfach Statistik gewesen sein, um erschließen zu können, wo die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, einen solchen Park-Rempler zu erleiden oder selbst zu verursachen.
Supermarkt Parkplätze werden schnell zur Unfallfalle
Der “Hort des Unglücks” also Gefahrenquelle Nr. 1 für Bagatell-Autounfälle sind Parkplätze von großen Supermärkten. Die Menschen dort, vor allem am Wochenende sind genervt von den langen Schlangen n den Kassen und entsprechend in Hektik. Schäden an Fahrzeugen sind dabei schnell passiert. Selbst ganz ohne Auto. Eine Sekunde nicht aufgepasst und ist der Einkaufswagen rollt in die Tür eines parkenden Fahrzeuges. Auch ein Klassiker: Die Autos Parken eng und Tür an Tür, sodass Sie Probleme haben, in das eigene Fahrzeug zu gelangen. Beim Einsteigen rutscht also die Kante Ihrer Fahrertür in die Seite des nebenstehenden Autos. Unter diesen Gesichtspunkten herrscht auf bundesdeutschen Parkplätzen buchstäblich “Krieg”.
Senioren sind häufig Verursacher von Verkehrsunfällen im niedrigen Geschwindigkeitsbereich.
Vor allem ältere Menschen verursachen Unfälle im Geschwindigkeitsbereich unter 10 km. Das korrekte Einparken und das Ausparken aus den oft sehr eng geschnittenen Parkboxen wird mit zunehmenden Alter aufgrund zunehmender Bewegungseinschränkungen immer komplizierter. Oft bemerken die Herrschaften nicht einmal, dass sie mit ihrer Stoßstange den Kotflügel eines anderen Fahrzeuges beschädigt haben. Unwissenheit schützt aber auch beim Parkplatz-Remplern nicht vor empfindlichen Strafen. Leider bleiben diese ärgerlichen Beschädigungen häufig unbestraft, da hier die Fahrerfluchtquote am höchsten ist.
Fahrerflucht ist eine Straftat auch beim kleinsten Kratzer
Wenn sich Personen nach einem Rempler auf dem Parkplatz vom Unfallort entfernen erfüllt dies unmissverständlich einen Straftatbestand. Der Gesetzgeber hält dies folgendermaßen in § 142 StGB fest:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dabei hilft es nicht, wenn Sie aufgrund von Eile oder einem wichtigen Termin nur einen Zettel oder etwa Ihre Visitenkarte unter den Scheibenwischer klemmen. Verkehrsrechtsanwälte warnen geradezu vor diesem Verfahren. Am sichersten und sehr wahrscheinlich auch am Günstigsten für Sie ist es, wenn Sie direkt nach Bemerken des Unfalls die Polizei rufen. Dieses schützt Sie auch davor, dass man Ihnen später Unfallschäden zur Last legt, die gar nicht von Ihnen stammen.
Sichern Sie sich also gut ab! Idealerweise gehen Sie folgendermaßen vor:
- Warten Sie am Umfallort (mindestens 30 min) und versuchen Sie den Besitzer ausfindig zu machen. (Etwa über ein Ausruf im Supermarkt)
- Melden Sie den Unfall Referenzpunkten der Umgebung. Tankstellen, Taxistände oder die Information im Superpark auf dessen Parkplatz Sie sich befinden. So haben Sie später Zeugen, die bestätigen, dass Sie sich NICHT einfach vom Unfallort entfernt haben.
- Ist nach längerer Zeit niemand aufgetaucht, hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten gut sichtbar am Fahrzeug.
- Rufen Sie Polizei und melden Sie, dass Sie ein Fahrzeug des ruhenden Verkehrs beschädigt haben.
So dürften Sie zumindest was das Strafgesetzbuch angeht auf der sicheren Seite sein. Bitte beachten Sie aber, dass Autoankauf Online keine Rechtsberatung vornimmt und auch nicht vornehmen darf. Zu rechtlich verbindlichen Informationen befragen Sie bitte den Rechtsanwalt Ihres Vetrauens.