KÜS fragt: Wie sieht es bei Ihnen mit Winterreifen aus? Sie könnten sie gebrauchen.

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Foto: Wikimedia

Wir müssen ja nicht zugeschneit werden, wie die Bürgerinnen und Bürger in Bayern dieser Tage und Wochen. Bekanntlich bricht in Deutschland ja auch schon bei 5 cm Neuschnee das buchstäbliche Chaos aus. So sehr man das auch ins Lächerliche ziehen vermag. Mit der falschen Bereifung ist es definitiv gefährlich auf schneeglatter Straße. Deshalb gibt es bekanntlich die Winterreifenpflicht, an die die KÜS-Bundesgeschäftsstelle angesichts der derzeit zu erwartenden Temperaturen zu erinnern vermag.

Winterreifenpflichtverstoß kostet mindestens 60 €   

Ohne Winterreifen bei winterlichen Wetterbedingungen unterwegs zu sein, kostet 60 € und einen Punkt in Flensburg. Die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 80 € und einen Punkt, deren in Gefahr bringen 100 € und einen Punkt und wenn es gekracht hat, sind 120 € und ein Punkt fällig. Man muss das Auto nicht unbedingt selbst fahren, auch der Halter kann unter Umständen belangt werden, wenn er erlaubt, dass das Fahrzeug ohne Winterreifen gefahren wird, kann ihn das etwa 75 € und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei kosten.

Versicherung kann bei Unfall den Versicherungsnehmer an den Kosten beteiligen.

Kritisch wird die Situation bei einem Unfall. Die Haftpflichtversicherung kommt für den Fremdschaden auf, behält sich aber vor, den nicht regelkonform bereiften Versicherungsnehmer an den Kosten zu beteiligen. Dies kann auch für Schäden am eigenen Fahrzeug gelten.

Informationsbedürfnis herrscht immer noch beim Thema der Kennzeichnung von Winterreifen. Die Markierung M+S sagt nichts über die Eignung für den Winter aus und kann von jedem Hersteller benutzt werden. Bestandspflicht besteht jedoch für derartig gekennzeichnete Reifen bis zum 1. Januar 2024, wenn sie vor 2018 produziert wurden. Als Winterreifen gelten diejenigen, die mit Produktionsdatum ab 1. Januar 2018 mit dem Alpine-Symbol (Bergspitze und Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Dies gilt auch für Ganzjahresreifen.

1,6 Millimeter Profiltiefe sind zwar das Mindestmaß, aber sie reichen längst nicht aus!

Die vom Gesetzgeber geforderte Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern sieht die KÜS für die Verkehrssicherheit eher als kritisch an und empfiehlt stattdessen mindestens vier Millimeter für Winterreifen. In Deutschland gilt die Winterreifenpflicht nur für Kraftfahrzeuge, nicht aber für Anhänger. Die KÜS empfiehlt jedoch, bei Nutzung im Winter etwa auch Caravans oder Gespanne mit Winterreifen auszurüsten. Die KÜS möchte auch mitten im Winter an die richtige Bereifung erinnern und für die Autofahrer die nötigen Informationen bereithalten.


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