Alkoholkontrollen zur Karnevalszeit

Alkoholkontrollen zum Fasching

(Foto:ADAC Presse)

Alkoholkontrollen zur Karnevalszeit

Es ist wieder soweit, die für viele –vor allem Rheinländer schönste Zeit im Jahr beginnt. Der Karneval. Autofahrer, die gerne einmal zu diesem Anlass das Glas heben sollten nun besonders auf ihren Führerschein aufpassen, denn die Polizeikontrollen finden zur Narrenzeit bedeutet häufiger statt als sonst im Jahr. Zum einen will die Polizei so mehr Sicherheit auf den Straßen schaffen, zum anderen schafft sie so auch deutlich den höchsten Bußgeldumsatz. Für Fahrzeugführer gilt also: Hände weg vom Steuer, wenn man dem Alkohol die Ehre erweist.

Blutalkoholwerte von nur 0,3 Promille gelten bereits als Straftat

In einer aktuellen Pressemeldung des ADAC wird darauf verwiesen, dass wer mit nur 0,3 Promille im Straßenverkehr ertappt wird, damit bereits eine Straftat angehangen bekommen kann, wenn er alkoholbedingt auffällig fährt und in der Folge durch die Polizei die Fahruntüchtigkeit festgestellt und durch einen Bluttest nachgewiesen wird.

Fleppe weg für mindestens ein halbes Jahr

Werden Sie erwischt, ist der Führerschein dann für mindestens sechs Monate unter Verschluss. Dazu kommen dann noch ein saftiges Bußgeld und 3 obligatorische Punkte in der schönen Stadt Flensburg, bzw. in dessen Verkehrssünderkartei. Wer mit Promilwerten unterhalb dieser Grenze erwischt wird, liegt im Bereich der Ordnungswidrigkeit und muss zum Teil mit einer MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung) rechnen.
Wiederholungstäter zahlen im Übrigen die doppelte Geldbuße und bekommen drei Monate Fahrverbot. Die medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) steht ebenfalls an.
Wer mit 1,1 Promille durch die Gegend wird in Deutschland als Straftäter behandelt und mit einer massiven Geldbuße belegt. Die Geldbuße beträgt 1-2 Monatsgehälter. Sechs Monate ist die Fleppe weg los und drei Punkte in Flensburg gibt’s oben drauf.

Alkoholverbot gilt auch für Fahrradfahrer

Auch für Radfahrer gilt ein Alkoholverbot. Wer zum Beispiel mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht ebenfalls eine Straftat und bekommt neben einer Geldstrafe von meist 30 Tagessätzen 2. Punkte in Flensburg. Ebenfalls ist die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht. Un diese hat es buchstäblich in sich. Wer hier nämlich durchfällt, verliert die Fahrerlaubnis für sein Kraftfahrzeug, sollte er eine Besitzen. Sogar das Radfahren kann dem Alkoholsünder verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass er noch einmal alkoholisiert durch die Gegend fährt.

Absolutes Fahrverbot gilt für Fahranfänger

Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und alkoholisiert fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält 1.Punkt in Flensburg. Des Weiteren ist ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit eine nicht lohnenswerte Konsequenz.

Quelle: Modifizierte Pressemitteilung des ADAC
Bild: ADAC PRESSE


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