Der ADAC darf seinen Vereinsstatus behalten
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Gute Nachrichten für den Allgemeinen Deutschen Automobilclub. Der ADAC war mit der Forderung konfrontiert sich aufgrund seiner Geschäftstätigkeit und doch massiven Umsatzes aus dem Vereinsregister löschen zu lassen um nicht weiterhin die Steuerbevorteilung von Vereinen in Anspruch zu nehmen.
Gegen dieses Amtsermittlungsverfahren hatte der Verein sich gewehrt und nun vom Amtsgericht München einen Sieg errungen.
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Vereinsstatus bestätigt
Das Gericht in München hat den Vereinsstatus nun bestätigt und eine Löschung aus dem Vereinsregister abgelehnt. Auch das laufende Verfahren wurde eingestellt, teilt das Gericht in München am heutigen Dienstag mit.
Kein Geschäftsbetrieb des Vereins feststellbar
Der dem Verein wiederholt vorgeworfene kommerzielle Geschäftsbetrieb konnte durch das Gericht nicht attestiert und festgestellt werden. Alle Unternehmungen des Vereins, die kommerzieller Natur seien, wurden seit langem in eine Aktiengesellschaft überführt. Die jeweiligen Vorstände des Vereins und die der Aktiengesellschaft seien dadurch operativ unabhängig.