ADAC: Diese Änderungen stehen 2020 an

adac darf verein bleiben
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Das Jahr 2020 bringt auch für den Straßenverkehr neue Regelungen, Gesetze und Beschlüsse – etwa Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Diese Änderungen an der Straßenverkehrsordnung stehen 2020 an.

So gibt es härtere Strafen für das Durchfahren der gebildeten Rettungsgasse, höhere Bußgelder für Halten in zweiter Reihe (55 Euro) und mehr Rechte und Schutz für Radfahrer. Der Bundesrat wird abschließend über diese Vorschläge und einige Änderungsanträge am 14.02.2020 entscheiden.

Erste Ergebnisse der Musterfeststellungsklage gegen VW sind zu erwarten.

Neu ist auch die Möglichkeit zur dauerhaften Absenkung des Mindestalters beim Führerschein der Klasse AM auf 15 Jahre. Diese Änderung trat zum 6.12.2019 in Kraft. Ob und wie die einzelnen Bundesländer die Reglung umsetzen, wird das Jahr 2020 zeigen. Außerdem wird es im nächsten Jahr voraussichtlich eine höchstrichterliche Klärung im VW-Abgasskandal geben. Zudem sind erste Ergebnisse der laufenden Musterfeststellungsklage gegen VW zu erwarten.

2000 Euro mehr Zuschüsse bei der Elektromobilität

Auch im Bereich Elektromobilität tut sich 2020 einiges. Der aktuelle Zuschuss für E-Autos unter 40.000 Euro soll von 4.000 auf 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro steigen. Für Autos (Listenpreis über 40.000 bis maximal 65.000 Euro) ist ein Umweltbonus von 5.000 Euro für rein elektrische und 3.750 Euro für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge geplant. Der Umweltbonus wird weiterhin jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Außerdem will die Bundesregierung mehr öffentlich zugänglichen Ladestationen. Statt aktuell 21.100 sollen es in den nächsten zwei Jahren rund 50.000 werden.

Neue Schlichterstelle

Eine Universalschlichtungsstelle des Bundes soll zum 1. Januar 2020 die Arbeit aufnehmen: Damit sollen Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden können, für die es keine branchenspezifische private oder behördliche Verbraucherschlichtungsstelle gibt.


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