TÜV Rheinland: E-Scooter Akzeptanz in Deutschland extrem schlecht
Von Begeisterung für E-Scooter kann in Deutschland ein Jahr nach ihrer Zulassung für den Straßenverkehr keine Rede sein. Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey ist das Gegenteil der Fall. Ein knappes Jahr nach Zulassung als “Elektrokleinstfahrzeuge” im Juni 2019 empfinden 50 % der Menschen in Deutschland die Elektro-Tretroller im öffentlichen Straßenverkehr vor allem als störend, knapp 40 % akzeptieren die Fahrzeuge.
Noch deutlicher fällt das Ergebnis bei der Frage aus, ob E-Scootern die Zulassung für den Straßenverkehr wieder entzogen werden sollte: Während von den über 2.500 befragten Personen 47,4% dafür sind, dass den Elektro-Tretroller die Straßenverkehrszulassung entzogen werden sollte.
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Was beim Kauf von E-Scootern zu beachten ist
Beim Kauf eines E-Scooters ist unbedingt darauf zu achten, dass das Modell entweder über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes oder eine Einzelbetriebserlaubnis durch das örtliche Straßenverkehrsamt verfügt. “E-Scooter ohne eine solche Genehmigung oder Betriebserlaubnis dürfen nur als Spielgeräte auf Privatgrundstücken genutzt werden, sind aber für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen”, sagt Jens Peuker, Zweiradexperte von TÜV Rheinland.
Lichtanlage, Bremsen und Klingel sind vorgeschrieben
E-scooter, die in den Zentren der Metropolen und Großstädte als Leihfahrzeuge bereitstehen, besitzen üblicherweise die erforderliche Genehmigung sowie die ebenfalls vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, erkennbar durch die Versicherungsplakette am Fahrzeug.
Zur vorgeschriebenen technischen Ausstattung gehören eine Lichtanlage, Bremsen sowie eine Klingel. Sofern die E-Scooter Verleiher in den Metropolen die Lizenz entzogen bekommen, müssen diese aus dem Straßenbild wieder verschwinden. Die professionelle E-Scooter Entsorgung übernehmen darauf spezialisierte Recycling Betriebe.