Sicher zum Traum-Gebrauchten: Fallstricke beim Autokauf von Privat vermeiden

Der Gebrauchtwagenmarkt boomt – über sechs Millionen Autos wechselten allein im letzten Jahr den Besitzer. Besonders verlockend sind oft Angebote von Privatpersonen, bei denen Käufer auf das eine oder andere Schnäppchen hoffen. Doch gerade beim Kauf von Privat an Privat lauern einige Stolpersteine, die man kennen sollte. Damit Ihr Autokauf reibungslos über die Bühne geht, haben wir die wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt, basierend auf Hinweisen der HUK-COBURG Versicherung.
Inhaltsverzeichnis
Tipps für den Alltag beim Gebrauchtwagen Ankauf
Bevor Sie nach erfolgreichem Kauf mit Ihrem neuen Gebrauchten davonbrausen, steht ein wichtiger Check an: Ist das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert? Lassen Sie sich die Versicherungspolice zeigen und am besten auch einen Nachweis über die Beitragszahlung (z.B. Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg). Nur so können Sie sicher sein, dass Versicherungsschutz besteht. Achten Sie außerdem darauf, dass die Kennzeichen über gültige amtliche Stempel verfügen.
Nach dem Kauf heißt es: Schnellstmöglich zur Zulassungsstelle! Für die Ummeldung benötigen Sie eine siebenstellige Nummer, die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Diese erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer, oft ganz unkompliziert per Telefon oder E-Mail. Halten Sie dafür am besten den Fahrzeugschein bereit, da der Versicherer einige Details zum Fahrzeug wissen muss, bevor er die eVB-Nummer ausstellt. Der Zulassungsstelle reicht dieser Code als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz.
Mit Musterkaufvertrag auf der richtigen Seite
Um von Anfang an Klarheit zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden, ist ein schriftlicher Kaufvertrag unerlässlich. Nutzen Sie am besten einen Musterkaufvertrag, wie er von vielen Versicherern, auch der HUK-COBURG, auf deren Websites zum Download angeboten wird. Ganz wichtig ist es, im Vertrag das genaue Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festzuhalten.
Ein zentraler Punkt im Vertrag ist die Klärung der Kfz-Versicherungsfrage: Wird der bestehende Vertrag vom Käufer übernommen oder wird er gekündigt? Falls der Käufer die Versicherung übernimmt, sollten sich beide Parteien darüber einigen, wie die Beitragszahlung für das laufende Versicherungsjahr geregelt wird.
Der Gebrauchtwagen Musterkaufvertrag enthält zudem in der Regel zwei wichtige Mitteilungen: eine für die Kfz-Versicherung und eine Veräußerungsanzeige für die Zulassungsstelle. Beide Formulare müssen von Käufer und Verkäufer gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Verkäufer ist dann dafür verantwortlich, diese Dokumente an die entsprechenden Stellen zu versenden.
Bei Probefahrt Versicherungsschutz im Auge haben
Auch wenn die eigentliche Probefahrt hier nicht im Detail thematisiert wird, ist der Versicherungsschutz generell ein zentrales Thema, besonders bevor Sie als neuer Besitzer das erste Mal losfahren. Wie bereits erwähnt: Prüfen Sie vor der ersten Fahrt nach dem Kauf unbedingt den bestehenden Kfz-Versicherungsschutz. Ein Blick in die Versicherungspolice und auf den Zahlungsnachweis (Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg) gibt hier Sicherheit.
Ohne gültigen Versicherungsschutz und gültige amtliche Stempel auf den Kennzeichen darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Klären Sie diesen Punkt unbedingt vor Fahrtantritt! Kurzum: er Kauf eines Gebrauchtwagens von privat kann eine tolle Möglichkeit sein, Geld zu sparen. Mit der richtigen Vorbereitung, einem soliden Kaufvertrag und einem genauen Blick auf den Versicherungsschutz minimieren Sie die Risiken und können sich sicher auf den Weg zu Ihrem neuen Fahrzeug machen.