E-Scooter auf letzter Meile effektiver als Autos

E-Scooter mit Lithium-Ionen-Akku sind ein gutes Fortbewegungsmittel für die letzten Meile, z.B. um die Entfernung zwischen Bushaltestelle und Büro oder Schule zurückzulegen. Seit 2019 für den Straßenverkehr zugelassen, nutzen mittlerweile auch immer mehr Privatleute die kleinen Flitzer. Die HUK-COBURG versichert knapp 175000 privat genutzte E-Scooter. Damit hat sich der Bestand seit dem Zulassungsjahr bald verzehnfacht.
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Versicherungsplakette ist unerlässlich ebenso wie eine Betriebserlaubnis
Die kleinen Roller sind flink und wendig. Jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist, darf sie ohne Führerschein fahren. Um mit ihnen leise surrend durch die Straßen zu flitzen, braucht man eine Versicherungsplakette. Versicherbar sind aber nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis. Das sind in der Regel nur Modelle mit Bremsen, Steuer und einer Beleuchtungsanlage mit Reflektoren sowie einer Klingel. Sie fahren zwischen 6 und 20 Stundenkilometer und haben ein Typenschild mit Identifikationsnummer.
Die Versicherungsplakette gibt es direkt beim Versicherer. Beim Kauf sollte man die Identifikationsnummer zur Hand haben. Und vor dem Drücken des Startknopfs muss die selbstklebende Plakette noch auf dem Schutzblech befestigt werden. Sie gilt für maximal ein Jahr. Zum 1. März des Folgejahres benötigt man ein neues Kennzeichen.
Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat
Die Versicherungspflicht zu ignorieren, ist keine gute Idee. Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Sie kann mit einer Geldstrafe und sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Ereignet sich ein Unfall mit einem unversichertem Fahrzeug, haftet der Roller-Fahrer zudem mit seinem Privatvermögen. Das kann nicht nur sehr teuer werden, sondern gerade bei Personenschäden zu lebenslangen Rentenzahlungen führen.