Frist: Führerscheinumtausch – Jetzt beachten!

Der Führerscheinumtausch in Deutschland tritt in die nächste wichtige Phase ein. Ziel dieser groß angelegten Aktion ist es, alle Führerscheindokumente in der EU fälschungssicher und einheitlich zu gestalten. Dafür wurde ein zeitlicher Stufenplan entwickelt, der gesetzlich regelt, wann wer seinen alten Führerschein gegen das neue Scheckkartenformat umtauschen muss.
Wer sich fragt, wann die persönliche Frist abläuft, kann den ADAC Führerschein-Umtausch-Rechner nutzen, der dafür eine nützliche Hilfe bietet.
Inhaltsverzeichnis
Die neuen Regeln: Fristen und Vorgehen beim Umtausch
Die ursprüngliche Einteilung des Umtauschs orientierte sich am Geburtsjahr des Inhabers. Nachdem die meisten Papierführerscheine (ausgenommen die vor 1953 Geborenen, die bis 2033 Zeit haben) bereits getauscht sind, wird nun ein neues Kriterium relevant: das Ausstellungsjahr des Führerscheindokuments.
Achtung: Die nächste wichtige Frist endet bald, nämlich am 19. Januar 2026.
Wer ist jetzt an der Reihe? Der Fokus liegt nun auf den ersten alten Scheckkartenführerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Für diese Dokumente muss der Umtausch bis zum Stichtag im kommenden Jahr abgeschlossen sein.
So funktioniert der Umtausch:
- Keine Prüfung: Beim Umtausch eines Pkw- oder Motorradführerscheins müssen Sie weder eine Fahr- noch eine Gesundheitsprüfung ablegen.
- Kosten: Der Umtausch kostet rund 25 Euro.
- Benötigte Unterlagen: Sie benötigen einen Termin bei der zuständigen Führerscheinstelle. Mitzubringen sind der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie Ihr aktueller Führerschein.
Was passiert bei Fristversäumnis?
Der Umtausch ist verpflichtend. Es ist wichtig zu wissen: Das Ablaufdatum bezieht sich nur auf das Dokument, nicht auf die Fahrberechtigung. Sie begehen keine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da die Erlaubnis unbefristet bestehen bleibt (Dies gilt nicht für Lkw- und Busführerscheine, wo andere Regeln gelten).
Allerdings riskieren Sie ein Verwarngeld von zehn Euro, wenn Sie die Frist verpassen und kontrolliert werden. P







