LEIVTEC XV produziert mutmaßlich Fehlmessungen. ADAC fordert laufende Verfahren ruhen zu lassen.

adac darf verein bleiben
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Foto: Wikimedia

Geblitzt zu werden ist ärgerlich genug. Wenn die Ordnungsämter der Städte blitzen, steht aus unserer persönlichen Sicht und leidigen persönlichen Erfahrung meistens eher ein monetärer Hintergrund hinter der Radarmessung, denn der aus unserer persönlichen Sicht vorgeschobenen Verkehrssicherheit. Wenn dann noch zusätzlich das Messgerät fehlerhafte Werte misst, dann wäre die Verärgerung erheblich.

Wer jetzt denkt, dass passiere nicht, den muss man leider enttäuschen. Gerade scheint ein solcher Fall wiederholt mit dem Messgerät LEIVTEC XV aufgetreten sein. Der ADAC plädiert nun dafür das laufende Verfahren, bis zur Klärung des Sachverhaltes ruhen gelassen werden.   

Seit Herbst 2020 sind Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät LEIVTEC XV 3 aufgrund von möglichen Messabweichungen zu Lasten der Betroffenen in der Diskussion. Auch eine zwischenzeitliche Änderung der Gebrauchsanweisung zur Durchführung der Messungen brachte keine Lösung. Die zuständige Zulassungsbehörde kündigte umfangreiche Versuche an. Bis zum Vorliegen dieser Ergebnisse empfiehlt der Hersteller, vorerst auf weitere Messungen mit dem LEIVTEC XV 3 zu verzichten.

Zunächst müssen alle Fragen geklärt werden.

Aus Sicht des ADAC ist das ein richtiger Schritt, um Geschwindigkeitsüberschreitungen klar und für betroffene Autofahrer nachvollziehbar zu verfolgen. Daher sollten alle noch offenen Verfahren, denen eine Messung mit diesem Gerät zu Grunde liegt, ruhen, bis diese Fragen geklärt sind.

Da das Gerät vor allem von verschiedenen kommunalen Geschwindigkeitsüberwachungszweckverbänden oder Ordnungsämtern eingesetzt wird, fordert der Club ein einheitliches Vorgehen.


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