E-SCOOTER in Deutschland verschaffen noch keine nachhaltige Entlastung der Umwelt

adac darf verein bleiben
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Ein Jahr nach der Zulassung von E-Scootern in Deutschland sieht der ADAC durch die neuen Fahrgeräte keine nachhaltige Entlastung von Umwelt und Verkehr in deutschen Städten. Nach Beobachtungen des Clubs werden die meisten E-Scooter als Leihmodelle genutzt. Sie ersetzen in der Regel keine Autofahrten, sondern Wege zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge sind seit 15.06. 2019 in Deutschland für den Verkehr zugelassen.

Leihgeräte oft auf Innenstadtnutzung beschränkt

Chancen für einen Beitrag zu nachhaltiger Mobilität in Städten sieht der ADAC in erster Linie in Modellen zum Kauf: Pendler können solche Modelle für den Weg zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle nutzen, in S- und U-Bahn mitnehmen und am Zielort die sogenannte “letzte Meile” zum Arbeitsplatz oder nach Hause zurücklegen. Damit lassen sich auch längere Pendelstrecken ohne Wartezeiten durch die Suche nach einem Leihmodell zurücklegen. Außerdem ist der Einsatzbereich von Leih-Scootern häufig auf Innenstadtgebiete beschränkt.

Mitnahme im ÖPNV meistens möglich

Nach einer Auswertung des ADAC dürfen E-Scooter in vielen Fällen im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden. Viele Verkehrsverbünde orientieren sich an der Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, die die Mitnahme klappbarer Modelle erlaubt. Bei nicht klappbaren Geräten sind die Regeln in deutschen Landeshauptstädten jedoch uneinheitlich: Teilweise sind nicht-klappbare E-Scooter im ÖPNV ganz verboten, teilweise nur zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Verkehrsmitteln.

Informationen über die Mitnahme in Bus und Bahn vor dem Kauf einholen

Aufgrund der uneinheitlichen Regeln zur Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV sollten sich Verbraucher vor einem Kauf über die Beförderungsbedingungen im Verkehrsverbund vor Ort informieren.

ADAC empfiehlt einen Helm, auch wenn dieser keine Pflicht ist

Für die Nutzung von E-Scootern besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Dennoch rät der ADAC, E-Scooter immer nur mit einem Helm zu nutzen. Auswertungen der ADAC Unfallforschung zeigen, dass Helme im Ernstfall Leben retten können – wenn sie richtig getragen werden. Häufigste Fehler sind ein zu loses Gurtband oder dass der Helm hinten nicht richtig verschlossen wird.


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