Die perfekte Dashcam gibts (noch) nicht

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Foto: ADAC

Warum soll es eigentlich im Straßenverkehr besser und geordneter zugehen als im Internet. Wer sich jetzt die Frage stellt, worauf wir abzielen, hat noch nicht ganz das Themenfeld erschlossen, auf das wir aus sind. Natürlich geht es nicht um Verkehrsregeln. Gott sei dank sind diese in Deutschland einigermaßen eindeutig geregelt. Wir reden vom Datenschutz, der ja seit der DSGVO erhebliche Rechtsunsicherheit in die Welt und damit auch in den Straßenverkehr gesetzt hat.

Unabhängig von der Frage, ob Filmaufnahmen mithilfe von Dashcams erlaubt sind oder nicht, haben die Tester vom ADAC gemeinsam mit der Fachzeitschrift c’t eine Reihe von Dashcams getestet.

Dashcams können als Beweismittel dienen, wenn sie datenschutzkonform aufzeichen

Der Bundesgerichtshof hat zwar vor Kurzem entschieden, dass Aufnahmen einer Dashcam vor Gericht als Beweis dienen können – aber nur, wenn sie nicht permanent aufzeichnen und die Datenschutzrechte Dritter gewahrt bleiben. Alle untersuchten Kameras filmten jedoch in Werkseinstellung ständig. Die Daten werden auf eine SD-Karte gespeichert und je nach Größe der Karte früher oder später überschrieben. Bei einem Crash oder einer Vollbremsung reagieren die Sensoren und die Unfallsequenz wird idealerweise markiert und schreibgeschützt. Zwei der getesteten Kameras (Blackvue und iTracker) erkannten jedoch den Crash nicht, die aufgezeichneten Daten waren nur aufwendig zu sichern.

Saugnapfbefestigungen überstehen einen Crash kaum

Probleme gab es bei allen Modellen mit Saugnapf-Befestigung. Beim Crash klappten sie nach oben und filmten nur noch den Himmel bzw. die Decke der Crash-Halle. Das führte im Testurteil zur Abwertung um eine Note.

Die Bildqualität ist bei allen ebenfalls verbesserungswürdig. Störend auch das Stromkabel, das lose vom oberen Scheibenrand zum Zigarettenanzünder hängt. Der ADAC rät hier zum Einbau vom Fachmann.

Der ADAC fordert die Hersteller auf, die Kameras technisch so zu konzipieren, dass sie nur bei relevanten Ereignissen zuverlässig speichern. Gleichzeitig sollte es juristisch Klarheit geben: “Im Moment rätselt jeder, wie lange gefilmt und gespeichert werden darf. Das Beste wäre, der Gesetzgeber würde klar regeln, welche Aufnahmen gegen Datenschutz verstoßen”, erklärt Christian Reinicke, Generalsyndikus des ADAC.


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