Die Entfernungspauschale: Fakten und Vorteile für Pendler

Foto: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

Die Entfernungspauschale, oft als umweltschädlich kritisiert, bleibt eine wichtige steuerliche Entlastung für Millionen Arbeitnehmer. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. hebt hervor, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis für eine umweltschädliche Wirkung gibt. Eine Studie von Prof. Dr. Frank Hechtner und Prof. Dr. Kay Blaufus aus dem Jahr 2023 zeigt, dass die Pauschale kaum Einfluss auf die Wahl des Wohnorts hat: Selbst ein Wegfall würde die Pendeldistanz nur um 1,8 Kilometer verringern.

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Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Entfernungspauschale verkehrsmittelunabhängig ist und damit auch umweltfreundliches Verhalten belohnt, wenn beispielsweise Fahrgemeinschaften oder öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.

Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts (Mikrozensus 2024) zeigen, dass 65 Prozent der Beschäftigten in Deutschland mit dem Auto zur Arbeit fahren, während 16 Prozent öffentliche Verkehrsmittel nutzen, 10 Prozent das Fahrrad und 7 Prozent zu Fuß gehen.

So funktioniert die Entfernungspauschale

Pendler können die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung geltend machen. Sie gehört zu den Werbungskosten, die beruflich bedingte Ausgaben darstellen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt aktuell bei 1.230 Euro. Wer höhere Ausgaben nachweisen kann, wie es oft bei den Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte der Fall ist, kann die tatsächlichen Kosten ansetzen.

Pro vollem Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zur Arbeit werden 30 Cent anerkannt, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent. Die Pauschale kann für jeden Tag geltend gemacht werden, an dem die Strecke tatsächlich zurückgelegt wurde, und mindert das zu versteuernde Einkommen. Für öffentliche Verkehrsmittel gilt grundsätzlich eine Deckelung von 4.500 Euro. Sind die nachweisbaren tatsächlichen Kosten jedoch höher, kann die Begrenzung entfallen und die vollen Kosten können geltend gemacht werden.

Die VLH, Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein, unterstützt Mitglieder bei der Einkommensteuererklärung und der Geltendmachung solcher Ermäßigungen.


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