Auch Oldtimer sind von der Winterreifenpflicht nicht ausgenommen

gtue winterreifenpflicht gilt auch fuer oldtimer

gtue winterreifenpflicht gilt auch fuer oldtimer

Foto: GTü

In Deutschland gibt es ausreichend Ausnahmen und Sondergenehmigungen für historische Fahrzeuge im Straßenverkehr. Dieser Umstand ist bei dem derzeitigen (durchaus berechtigtem) Umweltwahn um die Abgase von Fahrzeugen auch mehr als positiv zu betrachten.

So können letztlich viel nostalgische Eindrücke im allgemeinen Straßenverkehr aufrechterhalten bleiben. Im Autoland Deutschland ist vor allem im Sommer bei Oldtimer-Treffen einiges an automobiler Geschichte zu erleben. Allerdings

Auch für Oldtimer gilt: Winterreifenpflicht

Wer mit seinem Oldtimer auch im Winter unterwegs sein will, hat die Gesetzesänderung vom Mai dieses Jahres bezüglich der Winterreifenpflicht zu beachten. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen vorgeschrieben.

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung empfiehlt bei geringen Temperaturen – auch bei sonnigem Wetter und trockenen Straßen – dennoch die Ausrüstung mit Winterreifen.

Zur Begründung: Die Gummimischung von Winterreifen ist wesentlich weicher als die von Sommerreifen. Dadurch bleiben sie auch bei niedrigen Temperaturen flexibel und verhärten nicht. Im Gegensatz zu Sommerreifen zeichnen sich Winterreifen außerdem dadurch aus, dass sie feine Einschnitte im Profil haben.

Diese Lamellen sorgen für eine optimale Verzahnung mit der Fahrbahnoberfläche, nicht nur bei Schnee und Matsch. Das Resultat sind deutlich kürzere Bremswege und bessere Fahrstabilität als bei Sommerreifen unter denselben Bedingungen.

Wie identifiziert man die passenden Winterreifen?

Seit 05/2017 gelten laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nur noch solche Reifen als wintertauglich, die mit dem “Alpine-Symbol” Schneeflocke und Berg markiert sind. Bis zum 31. Dezember 2017 hergestellte, lediglich mit dem “M+S”-Merkmal (für “Matsch+Schnee”) versehene Reifen, dürfen jedoch übergangsweise noch bis zum 30. September 2024 bei winterlichen Bedingungen verwendet werden. Winterreifen, die unter vier Millimeter Profiltiefe aufweisen oder älter als acht Jahre sind, dürfen zwar noch verwendet werden, bringen aber bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr die volle Leistung.


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