Vor dem Fahren Scheiben enteisen. Sonst droht Unheil.

vor dem fahren scheiben enteisen
vor dem fahren scheiben enteisen
Foto: “obs/HUK-COBURG/Hagen Lehmann”

Mit den ersten Schneefällen ist bereits wieder sehr deutlich geworden, dass viele Autofahrer nicht wirklich Lust dazu haben, die Scheiben vor jedem Fahrtantritt zu enteisen. Die Straßenverkehrsordnung fordert aber (StVO §23 Abs.1) deutlich mehr ein. Hier heißt es:

 “Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör (…) nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.”

Um hier der StVO gerecht zu werden, müssen die Windschutz- und Heckscheibe ebenso wie die Seitenscheiben von Schnee und Eis befreit werden. Sowohl die Kühlerhaube, Dach und ein eventuell auch ein vorhandener Kofferraum gehören abgefegt und von Schnee und Eis befreit.

Thermodecken sind nur semigeeignet

Wer statt der klassischen Variante mit Eisschieber und Besen auf Thermodecken setzt, sollte bedenken: Feuchte Decken, die nach der Abnahme im eiskalten Innenraum des Autos liegen, lassen die Scheiben noch zusätzlich von innen vereisen.

Passiert ein Unfall, kann zu sparsames Eiskratzen oder mangelhaftes Schnee-Entfernen Folgen haben. Wie die Versicherung HUK-COBURG mitteilt, reicht es nicht, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und auf ein baldiges Auftauen zu warten. Nach Ansicht der Gerichte, muss mindestens die für eine Bremsung notwendige Wegstrecke zu überblicken sein. Wer mit vereisten Scheiben unterwegs ist und auf einen Autofahrer trifft, der ihm die Vorfahrt nimmt, kommt um eine Mithaftung oft nicht herum, wenn sich herausstellen sollte, dass die schlechte Sicht verantwortlich für den Unfall war.

Heikel werden vereiste Scheiben bei Unfällen mit Personenschäden

Das Unfallopfer wird also nicht voll entschädigt, sondern muss einen Teil seines Schadens selbst tragen. Heikel kann das speziell bei Personenschäden werden, wenn zum Beispiel der Anspruch auf Schmerzensgeld gekürzt wird. Und Autofahrer ohne Vollkasko-Versicherung müssen bei einer Mithaftung einen Teil der Reparaturkosten selbst begleichen.


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