Resch widerspricht Hendricks: Mehr als 300 Städte mit dem Dieselabgasgift NO2 belastet.

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Noch unmittelbar vor der Beendigung der Koalitionsgespräche in Berlin mischt sich die Deutsche Umwelthilfe indirekt in die Debatte ein. Es stellt sich sehr deutlich die Frage, wie die Bundesregierung, sollte sie sich nun bald bereits konstituieren im Umgang mit den Folgen und den laufenden Abgasskandalen der deutschen Automobilindustrie umgehen wird.

Resch widerspricht Hendricks

Zuvor widerspricht der Bundesgeschäftsführer schon einmal der noch amtierenden Bundesumweltministerin Hendricks.

“Bundesumweltministerin Hendricks liegt falsch, wenn sie davon spricht, dass nur 70 Städte in Deutschland ein Problem mit dem Dieselabgasgift NO2 haben. Wir messen seit heute für einen Monat an 580 Orten nach, vor allem dort, wo der Staat trotz hoher Luftbelastung aktiv wegschaut. Wir gehen davon aus, dass mehr als 300 Städte und Gemeinden eine zu hohe Belastung mit NO2 aufweisen”, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Richtwert ist der EU Jahresmittelgrenzwert für NO2 von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Jedes Jahr über 12.000 Todesfälle aufgrund von NO2

Jedes Jahr sind alleine in Deutschland über 12.860 vorzeitige Todesfälle auf die Belastung der Luft mit dem Dieselabgasgift NO2 zurückzuführen. Das sind viermal mehr, als durch Verkehrsunfälle ums Leben kommen.

“Die heute vom Umweltbundesamt veröffentlichten vorläufigen Messdaten zur Stickstoffdioxidbelastung in 2017 zeigen nur einen geringen Rückgang der NO2-Belastung. Jede zweite verkehrsnahe Messstelle zeigt eine Überschreitung des aktuell geltenden Jahresmittelgrenzwerts. Im vergangenen Jahr half zudem der Wettergott: Es gab nur wenige Tage mit austauscharmen Inversionswetterlagen. Unter diesen begünstigenden Rahmenbedingungen ist eine durchschnittliche Verbesserung der Belastungswerte von nur zwei Mikrogramm enttäuschend,” so Resch weiter. “

Die UBA-Analyse der NO2-Belastung in 2017 belegt: “Diesel-Fahrverbote sind in den hoch belasteten Städten unvermeidbar,” so das Fazit des Bundesgeschäftsführers.


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