Führerschein-Neulinge: Vorsicht bei Fahrten ins Ausland!
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Führerschein-Neulinge sollten bei Reisen in Ausland besondere Vorsicht walten lassen. Möglicherweise gelten für Fahranfänger bei Geschwindigkeitsbegrenzungen und Promillewerten ganz andere Verkehrsregeln als in der Bundesrepublik. Vor allem bei Alkoholverstößen drohen im Ausland zum Teil empfindliche Strafen.
Fahranfänger, die Ihren Führerschein noch keine drei Jahre besitzen, dürfen auf den Schnellstraßen in Italien nur rund 90 km/h anstelle der in Deutschland bekannten 110 km/h fahren. Auch auf der Autobahn ist die Geschwindigkeit für Fahranfänger begrenzt. So dürfen in Italien nur 100 statt 130 km/h gefahren werden.
Frankreich ist noch restriktiver, hier dürfen Anfänger in den ersten drei Jahren außerorts nur 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren.
Kroatien erlaubt bis 25 Jahre außerorts nur 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 120 km/h als Geschwindigkeitsvorgabe.
Alkohol überall in Europa ein teures NOGO
Angetrunkene Fahranfänger dürfen sich überall in der EU auf hohe Bußgelder einstellen. Wer etwa in Österreich als Führerschein-Neuling in den ersten zwei Jahren mit nur 0,1 Promille erwischt wird, dem droht im Maximum als Höchststrafe ein Bußgeld von extremen 2.180 Euro. In Dänemark kann das Bußgeld noch extremer ausfallen und einen Nettomonatslohn betragen. Einen ganzen Monat arbeiten also für ein kleines Gläschen überlegen sich dann wohl die meisten.
Niederlande verhältnismäßig human
In Holland dürfen Führerschein-Neulinge in den ersten 5 Jahren nach Führerscheinerwerb höchstens 0,2 Promille im Blut haben. Andernfalls droht ein Bußgeld von mindestens 300 Euro. Streng werden Verfehlungen auch in Italien geahndet. Fahranfänger, die unter 21 Jahre alt sind und den Führerschein nicht länger als drei Jahre besitzen, müssen dort mit 0,0 Promille unterwegs sein. Die mögliche Höchststrafe im Einzelfall: 627 Euro.