ZDK fordert: Abmahnungsmissbrauch gesetzlich vorbeugen.
Mehr Druck bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs fordert der ZDK. In einem gemeinsamen Schreiben insbesondere an Berichterstatter und Obmann des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages weisen eine Vielzahl von Wirtschaftsverbänden (so auch der ZDK) auf die Gefahr hin, dass jeder Tag der Verzögerung weitere missbräuchliche Abmahnungen bringe und die Wirtschaft damit ohne Not belaste.
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Abmahnungsmissbrauch schadet der Wirtschaft auch im KFZ Gewerbe
“Auch die Mitgliedsunternehmen des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sind erheblich davon betroffen”, so ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert.
Missbräuchliche Abmahnungen verursachen Millionenschäden in der Wirtschaft. Insbesondere auch geringfügige Verstöße gegen Informationspflichten werden oftmals von angeblichen Konkurrenten genutzt, um Kasse zu machen.
Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs müsse sein, die Anforderungen an die Abmahnbefugnis von Wettbewerbsvereinen und Konkurrenten zu erhöhen. Um dieses Ziel vollumfänglich zu erreichen, müssten jedoch einzelne Punkte im Entwurf noch nachgeschärft werden, so der ZDK-Rechtsexperte. Insbesondere sollen Wettbewerbsverbände verpflichtet werden, ihre Mitgliederlisten zu veröffentlichen, damit ein Abgemahnter schon zum Zeitpunkt der Abmahnung feststellen kann, ob der Abmahnverein entsprechende Mitglieder aus der Branche vorweisen kann, die zu ihm in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.
Datenschutzverstöße sollen ausdrücklich NICHT mit dem Mittel der Abmahnung geahndet werden dürfen.
Nur dann kann eine Abmahnung formell berechtigt sein. Die beteiligten Verbände fordern ferner, dass Datenschutzverstöße ausdrücklich nicht mit wettbewerbsrechtlichen Mitteln abgemahnt werden dürfen. Die Rechtsunsicherheit in der letztlich durch den EuGH zu klärenden Frage, ob die Datenschutzgrundverordnung von sich heraus wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verbietet, darf nicht den Unternehmen auferlegt werden.