Wer die Rettungsgasse verpennt soll bald richtig zur Kasse gebeten werden.
Das verheerende Busunglück auf der A9 vor einer Woche hat die Diskussion um die Bildung von Rettungsgassen, die ohnehin bereits voll im Gange war noch einmal auf ein neues Level gehoben und auf die Agenda der politischen Diskussion gestellt. Im Bundesrat wurde deshalb ungeachtet des tragischen Unglücks eine Neuregelung der Busgelder im Falle von blockierten Rettungsgassen thematisiert.
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Vorsätzliches Behindern von Einsatzkräften gilt seit Anfang Juni als Straftat
Seit Anfang Juni kann wird es als Straftat ausgelegt, wenn man bei Unglücksfällen vorsätzlich Einsatzkräfte behindert, die gerade dabei sind eine Rettung durchzuführen oder auf dem Weg sind dieses zu tun. Immense Geldstrafen sollen die Konsequentz sein oder gar Strafen mit bis zu einem Jahr Gefängnis.
Höhere Bußgelder für Blockierer von Rettungsgassen
Wer in der Vergangenheit dabei erwischt wurde, die Rettungsgasse zu blockieren, der kam mit einem geradezu lächerlichen Bußgeld in Höhe von 20 Euro davon. Dieses wird es aller Voraussicht nach nicht mehr geben, sondern deutlich teurer werden. Nach dem Verkehrsunglück mit dem Reisebus auf der A9 will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nun noch höhere Bußgelder festlegen als ursprünglich geplant. Der Minister der CSU zog in diesem Zusammenhang sogar seinen aktuellsten Entwurf zum Sachverhalt zurück, um mit seinem Ministerium einen vermutlich schärferen zu erarbeiten.
Abstimmung über Gesetzesverschärfung am 22. September
Am 22. September diesen Jahres soll im Bundestag darüber abgestimmt werden ob das Bußgeld steigt. Sollten Autofahrer keine Rettungsgasse bilden, sollen nämlich in Zukunft 200 statt bisher 20€ Strafe zu Buche schlagen. Werden zusätzlich auch noch Rettungskräfte bei der Arbeit behindert und diese dadurch möglicherweise verzögert werden 240€ und 2 Punkte in Flensburg nebst einmonatigem Fahrverbot ausgesprochen werden.