Umfrage: 50% der Autofahrer wissen nicht wie man eine Rettungsgasse bildet.

rettungsgasse

Foto:Wikimedia

Wer ganz aktuell plant, mit dem eigenen Fahrzeug in die Ferien zu entschwinden, der sollte neben ausreichend Lebensmitteln auch gestählte Nerven mit auf die Reise nehmen. Statistisch betrachtet steigt nämlich jedes Jahr die Anzahl der Fahrzeuge auf den Straßen und Autobahnen in Deutschland, was gleichzeitig natürlich auch die Unfallgefahr um den entsprechenden Faktor erhöht. Weil aber im Ernstfall jede Minute lebensrettend sein kann, sollten Autofahrer auf mehrspurigen Straßen so schnell wie möglich eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge bilden. Dieses Thema ist vor allem seit dem schweren Busunglück auf der A9 in aller Munde.

Umfrage vom CosmosDirect durch das Institut Forsa

Entlang den Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage des Institutes Forsa im Auftrag des Versicherers CosmosDirekt ist sich allerdings genau die Hälfte der deutschen Autofahrer (50%) darüber nicht im Klaren, wie das mit der Rettungsgasse genau funktioniert.

Rettungsgassen sind Pflicht – ansonsten drohen bald horrende Strafen.

Im Falle eines Staus, ist jeder Fahrzeugführer gesetzlich verpflichtet, auf Autobahnen und Außerortstraßen mit mindestens zwei Richtungsstreifen eine Rettungsgasse zu bilden. Frank Bärnhof weiß, worauf es dabei ankommt:

“Bei einer dreispurigen Straße wird die Rettungsgasse zwischen der linken und der unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrspur gebildet. Auf zweispurigen Straßen führt die Rettungsasse durch die Mitte, d.h. die Fahrer auf der rechten Spur weichen nach rechts, die Fahrer auf der linken Spur nach links aus.” Das gilt auch für den Fall, dass der Verkehr stockt oder sich staut – und nicht erst, wenn sich Rettungsfahrzeuge nähern. Halten sich Autofahrer nicht an die Vorschrift, kann es teuer werden. Frank Bärnhof: “Jeder Verstoß wird mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro bestraft. Bei tatsächlicher Behinderung der Retter kann der Betrag auch höher ausfallen. Im benachbarten Österreich kann ein Bußgeld von bis zu 2.180 Euro anfallen.”

Repräsentative Umfrage “Rettungsgasse” des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im Juni 2017 wurden in Deutschland 1.001 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt, die einen Führerschein besitzen.


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