Neue Verkehrsregeln und Bußgelder

die neuen regeln fuer den strassenverkehr
die neuen regeln fuer den strassenverkehr
Foto: obs/SEAT Deutschland GmbH/dammannworks GmbH

Das kompetenteste *hust* Bundesverkehrsministerium, dass die Republik mit Andreas Scheuer jemals hatte, möchte den Straßenverkehr mit neuen, teilweise sehr verschärften Verkehrsregeln noch sicherer machen. Die Pressestelle von Seat hat sich diesbezüglich einmal die Arbeit gemacht und alle Neuerungen und Änderungen für uns zusammengestellt.  

Falsch parken wird empfindlich bestraft.

Beim Parken auf Rad- und Fußwegen sowie Radschutzstreifen, also dem auf der Fahrbahn mit gestrichelter Linie markierten Fahrbereich für Radfahrer werden mindestens 55 Euro fällig. Ebenso kostenintensiv ist die Strafe für das „Zweite-Reihe-Stehen“. Wird jemand dabei behindert oder gar gefährdet, steigt das Bußgeld auf bis zu 100 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Ebenfalls teurer wird das unberechtigte Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen mit 55 Euro, auf Parkplätzen für Elektroautos mit 55 Euro sowie an unübersichtlichen Stellen mit 35 Euro .

Schutz für „schwache Verkehrsteilnehmer“

Um schwächere Verkehrsteilnehmer besser zu schützen, müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern künftig einen Mindestabstand von mindestens 1,5 m innerorts sowie mindestens 2 m außerorts einhalten. Bislang war im Gesetz nur von “ausreichendem Abstand” die Rede. Die neuen Abstandsregeln gelten auch für das Überholen von Radfahrern, die auf einem Radschutzstreifen unterwegs sind. Mit einem neuen Verkehrszeichen kann zudem das Überholen von einspurigen Fahrzeugen untersagt werden.

Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Das soll Unfälle im toten Winkel des schweren Fahrzeugs insbesondere mit Radfahrern und Fußgängern verhindern. Wer sich nicht daran hält, zahlt 70 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Neue Zonen und Schilder zur Unterstützung des Radverkehrs

Für Gemeinden und Städte ist es künftig einfacher, sogenannte Fahrradzonen einzurichten: Hier gilt Höchsttempo 30 und Autos dürfen nur fahren, wenn ein Zusatzschild das erlaubt. Die neuen Zonen sollen die Verbreitung des Radverkehrs an geeigneten Stellen insbesondere in Städten stärken; sie werden mit einem neuen Verkehrsschild gekennzeichnet.

Die immer populäreren Lastenräder, mit denen inzwischen in vielen Innenstädten Waren transportiert werden, bekommen ein eigenes Symbol für die Verwendung auf Schildern, um dieser Fahrzeugklasse beispielsweise eigene Parkzonen zuweisen zu können.

Ein weiteres neues Verkehrszeichen ist grasgrün und ähnelt dem Zeichen für Autobahn. Es weist sogenannte Radschnellwege (RS) aus. Für den Ausbau eines solchen Wegenetzes hat der Bund bereits 50 Millionen Euro an Fördergeldern eingeplant. In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits die ersten Kilometer des RS1, der eines Tages auf 101 Kilometern Duisburg mit Hamm lückenlos verbinden soll.

Wer 21 km/h zu schnell ist, dem droht ein Fahrverbot

Zu schnelles Fahren wird künftig deutlich strenger geahndet. Bisher gab es innerorts erst ab 31 km/h Überschreitung einen Monat Fahrverbot. Nach den neuen Regeln reichen schon 21 km/h zu viel. Außerhalb geschlossener Ortschaften sinkt die Grenze von 41 auf 26 km/h.

Mit Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Fahrverbot wird künftig zudem jeder bestraft, der eine Rettungsgasse zum eigenen schnelleren Vorankommen missbraucht.

Vorteile für Carsharing und E-Mobilität

Drei weitere neue Symbole komplettieren den Kreis neuer Zeichen, die schon bald auf Schildern zu finden sein können. Eines davon ermöglicht es Gemeinden und Städten, Carsharing-Fahrzeuge beim Parken zu bevorzugen und entsprechende Abstellflächen eindeutig und rechtssicher zu kennzeichnen.

Ein weiteres Symbol erleichtert die eindeutige Markierung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge, während das dritte stilisiert drei Personen in einem Fahrzeug von vorne zeigt – und bei der versuchsweisen Freigabe einer Busspur für Fahrgemeinschaften ein entsprechend besetztes Fahrzeug meint.


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