Gefährliche Wintergucklöcher bei vereisten Scheiben.
Foto: R+V Versicherung
Vor allem Autofahrer, die keine Garage haben, werden ihr Leid mit vereisten Fensterscheiben zu klagen haben. Ein richtiges Mittel, außer man ist der Besitzer einer eigenen Standheizung gibt es nicht.
Nach kalten Frostnächten sind die Autoscheiben am Morgen meist komplett vereist. Aufgelegte Pappen oder dafür eigens hergestellte Schutzhüllen helfen auch nur bedingt.
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Ein Guckloch in einer Eisschicht reicht nicht
Doch wer schnell los muss und vor Fahrtantritt nur schnell ein kleines Guckloch freikratzt, muss, sofern er von der Polizei erwischt wird, mit einer Geldbuße von 10 Euro rechnen. Dasselbe gilt, wenn auf dem Autodach Schnee liegt und beim Fahren herunterwirbelt. Das klingt gering ist aber durchaus auch nur als Gefahrenhinweis gedacht.
Kommt es zu einem Unfall, wird es nämlich für den Verkehrsteilnehmer ohne Bereitschaft für freie Scheiben noch teurer.
Eingeschränkte Sicht birgt fast immer eine Teilschuld
„Bei einem Unfall mit eingeschränkter Sicht müssen ‚Gucklochfahrer’ sogar noch tiefer in die Tasche greifen: 35 Euro Geldbuße sind dann möglich“, erklärt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Darüber hinaus: Auch wenn der Autofahrer eigentlich unverschuldet in den Unfall verwickelt wird, bekommt er in vielen Fälle eine Teilschuld zugesprochen – weil die Sicht eingeschränkt war und er nicht schnell genug reagieren konnte.
Deshalb: Vor jeder Fahrt- Alle scheiben freikratzen
R+V-Experte Walter rät Autofahrer deshalb, vor dem Start alle Scheiben komplett freizukratzen oder von Schnee zu befreien. Auch auf dem Dach dürfen keine Schneemassen liegen, die beim Fahren herunterfallen können. Zudem sollten Autofahrer an Außenspiegel, Nummernschilder und Fahrzeugbeleuchtung denken.