ADAC: Änderungen in der StVo

Wie wir bereits mit einem Beitrag der Pressestelle von SEAT darauf hingewiesen haben, dass es Änderungen in der StVo gibt, verweist nun auch der ADAC auf die ab 28.04.2020 geltenden Regeln.
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Für das Überholen auf der Fahrbahn schreibt das Gesetz Autofahrern nunmehr einen Abstand zu Radfahrern oder E-Scootern von mindestens 1,50 Meter innerorts vor. Außerorts sind mindestens zwei Meter vorgeschrieben. Zur Vermeidung von schweren Unfällen dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerorts dort, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße kosten 70 € Bußgeld, außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot bereits ab 21km/h zu schnell
Temposünder müssen deutlich früher mit einem Fahrverbot rechnen. Ein Monat Fahrverbot wird innerorts bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h verhängt. Außerorts greift das Fahrverbot von einem Monat ab einer Überschreitung von 26 km/h.
Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet statt 35 künftig 55 €. Neu ist der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos. Dafür wird ein Verwarngeld von 55 € fällig. Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve wird zukünftig statt mit 15 € mit 35 € geahndet. Für allgemeine Halt- oder Parkverstöße werden die Bußgelder von bis zu 15 € auf bis zu 25 € angehoben.
Parken auf Rad- und Gehwegen erheblich teurer
Teurer wird außerdem das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen, ebenso für das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verstöße werden die Geldbußen von ab 15 € auf bis zu 100 € erhöht. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, droht ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Für das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse sowie das Nichtbilden einer Rettungsgasse drohen nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 €, sondern auch ein Monat Fahrverbot. Zusätzlich werden bei diesen Verstößen zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Das Fahrverbot wird unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung verhängt.
Auto-Posing wird mit bis zu 100 € Strafe bestraft
Für das sogenannte Auto-Posing – das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung etwa durch unnützes Hin- und Herfahren – fallen zukünftig statt bis zu 25 € bis zu 100 € Geldstrafe an.