Was tun wenn man im Ausland den Führerschein verliert?
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Die Urlaubszeit des Jahres 2017 ist voll im Gange. Und Urlaubszeit ist die Zeit bei der viele Bundesbürger mit dem Auto ins Ausland fahren. In der Regel bereiten sich die Urlauber ja auf die Gepflogenheiten des Landes vor, was man aber nicht planen kann sind die kleinen Katastrophen des Alltags. Wie geht man eigentlich vor, wenn man seinen Führerschein im Ausland verliert? Anders als vielfach öffentlich lanciert, muss er das nicht der örtlichen Polizei melden, da dies in der Regel ohnehin keine Abhilfe schaffen könnte, da die Papiere davon letztlich verloren bleiben. Ein vorläufiges Dokument im Sinne eines Führerscheins wird im Ausland grundsätzlich nicht ausgestellt.
Einen Ersatzführerschein kann man sowieso erst nach Rückkehr aus dem Ausland beantragen und zwar an der Führerscheinstelle des Wohnorts wenden.
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Im Falle eines Diebstahls unbedingt Anzeige erstatten
Wurde der Führerschein geklaut, empfiehlt sich grundsätzlich eine Anzeige bei der örtlichen Polizei, die eine Diebstahlsanzeige ausstellt. Diese sollte der Fahrer immer bei sich haben, weil bei einer Kontrolle manchmal von einem Bußgeld abgesehen wird.
Unabhängig davon, ob Verlust oder Diebstahl, in Deutschland erstellt die Behörde erteilt erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub einen vorläufigen Führerschein. Er ist bis zur Ausstellung des Ersatzführerscheins (Kartenführerschein) gültig.
Fährt der Urlauber auf dem Heimweg ohne Führerschein über mehrere Grenzen hinweg, droht ein Bußgeld des jeweiligen Landes. Dies beträgt in Österreich meist 36 Euro, in der Schweiz 20 Franken und Italien ab 86 Euro.
10 Euro kostet das Bußgeld für das nicht Mitführen eines Führerscheins
Bei einer Polizeikontrolle in Deutschland kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro für das Nichtmitführen verhängt werden. Wer ohne Führerschein zurück nach Deutschland fährt, riskiert aber kein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da diese nach dem Verlust bestehen bleibt.