Grenzwert für Cannabis am Steuer wird nicht gelockert
Foto: Wikimedia
Gebt das Hanf frei, lautet teilweise noch heute der Kampfesschrei der Grünen, wenn es um eine moderne Drogenpolitik in Deutschland geht. Grundsätzlich steht dahinter der Gedanke, die sogenannten weichen Drogen aus dem Dunstkreis der Kriminalität zu entrücken, sodass aus der weichen Droge kein „Einstieg“ in die Drogenkarriere wird.
Inhaltsverzeichnis
Im Straßenverkehr sind auch weiche Drogen stets lebensgefährlich
Aus verkehrspolitischer Sicht sind aber auch weiche Drogen ein massives Problem. Denn die Betäubungsmittel folgen Ihrem Namen: Sie betäuben die Konsumenten und führen zu einem massiven Verlust an Kontrolle. Beim Führen eines Fahrzeuges kann sowas tödlich enden. Nicht umsonst deshalb gibt es in Deutschland eine strenge Promillegrenze für den Konsum von Alkohol.
Oberverwaltungsgericht hält Grenzwerte für THC im Straßenverkehr konstant niedrig
Richtigerweise hat kürzlich das Oberverwaltungsgericht in NRW die Grenzwerte für den Cannabiskonsum trotz einer Klage unangetastet gelassen. Trotz einiger neuen Erkenntnisse und Expertenmeinungen rüttelt das Gericht am bisherigen THC-Grenzwert für Konsumenten im Straßenverkehr fest. Der gelte nach wie vor – ungeachtet der Tatsache, dass der Wert teilweise auch noch mehrere Tage nach dem Cannabiskonsum überschritten werden kann. Das entschied das OVG in drei am Donnerstag bekannt gegebenen Urteilen.
Aktenzeichen der Urteile
(Az: 16 A 432/16, 16 A 550/16 und 16 A 551/16)