VW Verbrauchervergleich: Volkswagen verlängert die Frist bis 30 April 2020

Aufgrund der verstärkten Nachfrage verlängert VW die Frist für einen Vergleich um 10 Tage. Bis zum 30.04.2020 haben die an einer Musterfeststellungsklage beteiligten Dieselfahrer nun Zeit, sich zu registrieren bzw. noch ausstehende Unterlagen zu ergänzen. Rund 260000 von der Manipulation Geschädigte haben schon ein Vergleichsangebot bekommen, 200000 Vergleichsannahmen verschickt Volkswagen ab sofort.
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Volkswagen erbittet telefonische Avisierung
Da das Servicecenter heute, am ursprünglichen Enddatum, stark frequentiert ist, kann es sinnvoll sein, sich bei Bedarf erst in den kommenden Tagen telefonisch zu melden. Volkswagen hat für Verbraucher die Telefonnummer 05361/3790506 eingerichtet.
Online Checkin unterstützt bei der Errechnung der Vergleichssumme
Wer die Bedingungen für den Vergleich erfüllt – unter anderem muss man einen VW, Audi, Seat oder Skoda mit manipuliertem EA189-Motor vor dem 1. Januar 2016 gekauft haben -, erhält mit dem Schreiben von Volkswagen einen Benutzernamen und ein Passwort für die Internetseite mein-vw-vergleich.de.
Im Nachgang der Eingabe persönlicher Daten und der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) aus dem Fahrzeugbrief wird auf der Webseite automatisch die Vergleichssumme errechnet. Die Höhe des Betrags ist dabei abhängig vom Fahrzeugtyp und vom Modelljahr.
Vergleichsbeträge zwischen 1350 Euro und 6250 Euro sind möglich.
Möglich sind Einzelbeträge zwischen 1350 EUR und 6250 EUR. Überwiesen werden die jeweiligen Beträge ab dem 5. Mai. Die Verbraucher erhalten ihre Annahmebestätigung entweder per Mail oder auf dem Postweg. Bereits jetzt beläuft sich die Summe der Auszahlung auf rund 620 Millionen Euro. Aktuell sind noch 21.000 Fälle in der Prüfung.
Quelle: ADAC