SKODA gewährt Kulanz auf einige ihrer Garantien
In den letzten Wochen hatten viele SKODA Kunden wegen der der Covid-19-Pandemie nur sehr eingeschränkt Gelegenheit, bei den SKODA Partnern ihre Garantieansprüche wahrzunehmen. Deshalb gewährt SKODA AUTO seinen Kunden aus Kulanzgründen eine Verlängerung seiner Neuwagen- und Anschlussgarantie.
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SKODA wird dies mit Ausnahme von China zeitnah auf allen Weltmärkten einführen.
Stanislav Pekar, Leiter Aftersales bei SKODA AUTO, hält fest:
“Wir kommen unseren Kunden vor dem Hintergrund der aktuellen Covid-19-Pandemie entgegen und gewähren ihnen eine dreimonatige Garantieverlängerung. Mit dieser Maßnahme schaffen wir schnell, unkompliziert und verbindlich Klarheit für die Planung anstehender Werkstattbesuche bei unseren SKODA Vertragspartnern.”
Die Garantieverlängerung gilt für alle SKODA Fahrzeuge weltweit mit Ausnahme der Fahrzeuge, die in China oder für den chinesischen Markt produziert wurden. Voraussetzung ist, dass die SKODA Neuwagen- bzw. -Anschlussgarantie zwischen dem 1. März 2020 und 31. Mai 2020 bereits ausgelaufen ist oder noch ausläuft. Die Frist endet drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- oder Anschlussgarantie beziehungsweise spätestens am 31. August 2020, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
Laufleistungsbegrenzungen bleiben bestehen
Die Laufleistungsbegrenzung der SKODA Anschlussgarantie sowie weitere Konditionen bleiben im Zuge der Garantieverlängerung bestehen. Falls in einem Markt eine Neuwagengarantie mit Laufleistungsbegrenzung vergeben wurde, bleibt diese ebenfalls bestehen. Sollte sich die Verlängerung der Neuwagengarantie mit dem Beginn der SKODA Anschlussgarantie überschneiden, verschiebt sich der Beginn der Anschlussgarantie kostenlos um drei Monate nach hinten.
Kulanz statt Rechtspflicht
Diese Verlängerung der Garantiefristen aus Kulanzgründen ist ein einmaliges und freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Verpflichtung für die Zukunft.