Dashcam ist vor Wohngrundstücken mit Vorsicht zu genießen.

Dashcams nicht vor Privatgrunstücken verwenden

Dashcams nicht vor Privatgrunstücken verwenden

 

Alles was in den USA modern, hipp und funktional ist, muss es nicht auch in Deutschland sein. Diese Erkenntnis bekommen wir nahezu täglich durch die hiesigen Medien unter die Nase gerieben. Während es in den USA auch nahezu Alltag ist, auf Personen zu schießen, die das Privatgrundstück unerlaubt betreten, ist dies hier in Deutschland natürlich nicht erlaubt.

Dashcam vor Privatgrundstück nicht unbedingt erlaubt.

Etwas weniger drastisch aber durchaus auch in Zusammenhang mit einem Privatgrundstück, stellt sich der folgende Fall da.

Sie als Autofan kennen sicherlich alle sogenannte Dashcams. Dashcams sind kleine Kameras, die oberhalb des Armaturenbrettes, meistens unter dem Rückspiegel montiert sind und wahllos das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Ihren Ursprung haben sie bei der amerikanischen Polizei. Unter großem Protest aufgrund des deutschen Datenschutzgesetztes verbreitet sich der Einsatz solcher Autokameras aber zunehmend.

Nun gab es sozusagen einen Präzedenzfall in Deutschland, der auch nur indirekt etwas mit dem Einsatz im Straßenverkehr zu tun hatte.

Die Nachbarin einer Dashcam-Besitzerin passte es nicht, dass ein Auto mit installierter Dashcam vor Ihrem Fenster montiert war. Sie fühlte durch das Auto das nahe ihrem eigenen Grundstück geparkt war, überwacht und zog vor gericht.

Landgericht Memmigen entschied gegen Dashcam

Vor dem Gericht, dem Landgericht Memmigen, setzte sich die Grunstücksbesitzerin nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS damit durch, dass die Kamera nun nicht mehr vor Ihrem Grundstück filmen dürfe.

Man müsse hier abwägen zwischen den Interessen der Autobesitzerin, eventuelle Sachbeschädigungen an ihrem PKW dokumentieren zu können, und dem Recht der Nachbarn auf informationelle Selbstbestimmung. Letzteres überwiege hier, weswegen die Kamera ausgeschaltet werden müsse. (Landgericht Memmingen, Aktenzeichen 22 O 1983/13)

Foto: LBS Bausparkassen


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