ADAC empfiehlt: Knöllchen aus dem Ausland besser sofort bezahlen

adac darf verein bleiben
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Urlauber, die einen Strafzettel im Ausland bekommen, sollten diesen am besten zügig und an Ort und Stelle begleichen. Das Knöllchen einfach auszusitzen ist keine gute Idee. Inzwischen werden die Strafen aus allen EU-Staaten in Deutschland nachträglich vollstreckt. Der ADAC empfiehlt deshalb, ausländische Bußgeldbescheide auf ihre Richtigkeit und Plausibilität zu prüfen und danach unverzüglich zu bezahlen. Viele Länder gewähren zudem teils hohe Rabatte, wenn die Geldbuße zügig bezahlt wird. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes können bis zu 50 Prozent nachgelassen werden. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden oder Missverständnissen sollten Betroffene juristischen Rat einholen.

Wurde ein Knöllchen nicht bezahlt, übergeben die ausländischen Behörden die Angelegenheit an das Bundesamt für Justiz in Bonn, das für die nachträgliche Eintreibung von Bußgeldern zuständig ist. Eingetrieben werden laut ADAC grundsätzlich nur Geldbeträge ab einer Grenze von 70 € mit Ausnahme von Österreich, wo die Grenze bei 25 € liegt. Darin inbegriffen sind das Bußgeld sowie anfallende Verwaltungskosten.

Geld kann in allen EU-Staaten eingetrieben werden.

Erhöhte Vorsicht ist jedoch geboten, wenn man wegen eines Verkehrsverstoßes im Ausland Post von einem ausländischen Anwalt oder Inkasso-Unternehmen erhält. In den vergangenen Jahren wurden jeweils rund eine halbe Million Deutsche auf diesem Wege zur Kasse gebeten, meist mit sehr hohen zusätzlichen Gebühren. So haben etwa kroatische Anwälte ein Geschäftsmodell entwickelt, bei dem sie von deutschen Autofahrern Geldbeträge wegen Parkverstößen einfordern, die das 20-fache über den ortsüblichen Tarifen liegen. Der ADAC rät Betroffenen, gegen derart überzogene Forderungen in jedem Fall Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls einen Anwalt einzuschalten.

Wer wegen eines Auslandsknöllchens einen Mahnbescheid oder eine Nachricht vom Gerichtsvollzieher erhält, benötigt umgehend anwaltliche Unterstützung, um eine Vollstreckung hierzulande eventuell noch abzuwehren.

Fahrverbote können über das Ausland nicht durchgesetzt werden. Ebenso wenig Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.

Auch wenn ein Bußgeld – aus welchem Grund auch immer – hierzulande nicht vollstreckt werden kann, gibt der Club zu Bedenken, dass in manchen Ländern Bußgelder erst nach Jahren verjähren. Wer etwa ein Bußgeld aus Italien nicht bezahlt, kann bis zu fünf Jahre lang in Italien in finanzielle Haftung genommen werden, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass noch eine Rechnung offen ist.

Ein im Ausland verhängtes Fahrverbot kann immer nur im jeweiligen Land durchgesetzt werden. Auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei gibt es bei Verkehrsverstößen im Ausland nicht.


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