ADAC Der Anspruch auf die E-Ladesäule in Gemeinschaftseigentum kommt

adac darf verein bleiben
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E-Auto-Nutzer, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, haben künftig einen Anspruch auf Einbau einer Ladesäule in gemeinsam genutzten Tief- und Sammelgaragen. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen und den Weg für eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes freigemacht. Der ADAC begrüßt die Entscheidung des Bundestags als wichtigen Schritt, um das Fahren und Laden eines Autos für einen großen Teil der Bevölkerung praktikabler und damit attraktiver zu machen.

Laden, wo das Auto am längsten steht: Zuhause!

Karsten Schulze vom ADAC hält fest: “Elektro-Autos sollen sinnvollerweise dort geladen werden können, wo sie für längere Zeit stehen – das ist vor allem zu Hause der Fall. Für viele E-Auto-Nutzer in Mehrfamilienhäusern war die gesetzliche Lage bislang eine große Hürde für den Zugang zur eigenen E-Ladesäule. Daher ist es richtig und wichtig, dass der Gesetzgeber nun endlich die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Nutzer von E-Autos einfacher in privaten Sammel- und Tiefgaragen laden können.”

Wenn E-Auto-Fahrer auf eigene Kosten einen Ladepunkt installieren möchten und technische Fragen geklärt sind, dürfen Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft die Installation einer Wallbox künftig nicht mehr verhindern.

Bei Gemeinschaftseigentum mussten alle Mieter zustimmen

Eine ADAC Studie hatte 2019 ergeben, dass nur 4% der bundesweit rund 4800 untersuchten Tiefgaragen mit mehr als 10 Stellplätzen über einen Stromanschluss und lediglich zwei Prozent über eine Ladesäule oder Wallbox verfügten. Bislang mussten bei Umbauten am Gemeinschaftseigentum alle Miteigentümer zustimmen – war nur einer gegen eine Installation der Wallbox, war ein Einbau nicht möglich.


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