ZDK: Freie Fahrt für Motorräder auch am Sonntag

“Wenn die technischen Vorschriften erfüllt sind gibt es keinen Grund, das Motorradfahren einzuschränken”, sagt Karpinski, selbst leidenschaftlicher Motorradfahrer. Dabei plädiert er für eine rücksichtsvolle Fahrweise, die auch den Interessen der Anwohner an den beliebten und besonders an Wochenenden viel befahrenen Strecken Rechnung trägt.

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Bestehende gesetzliche Regelungen scheinbar ausreichend

In dem zurzeit öffentlich diskutierten Bundesrats-Beschluss vom 15. Mai 2020 “zur wirksamen Kontrolle und Minderung von Motorradlärm” (Drucksache 125/20) wird die Bundesregierung aufgefordert, “zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen”.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat inzwischen verlauten lassen, dass die geltenden Regeln ausreichend seien und er den Beschluss des Bundesrates nicht umsetzen werde.

ZDK schließt sich der Meinung des Bundesverkehrsministers an

“Der Haltung des Bundesverkehrsministers schließe ich mich ausdrücklich an”, so Jürgen Karpinski. In der öffentlichen Debatte würden immer häufiger Forderungen laut, die Nutzung von Kraftfahrzeugen zu reglementieren und Verboten zu unterwerfen. “Wir erleben, dass ein hoher Wert wie die Freiheit des Menschen, seine individuelle Mobilität selbst zu gestalten, Schritt für Schritt eingeschränkt werden soll.

Für mich ist das ein gefährlicher Weg, der ins Abseits führt”, so der ZDK-Präsident. Wer mit seinem Motorrad die geltenden technischen Vorschriften und Verkehrsregeln einhalte, solle auch weiterhin freie Fahrt genießen können.


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