Wer haftet für Schäden durch Schlaglöcher?

Schlaglöcher - wer haftet für Schäden?

Fragt man die deutschen Autofahrer nach Ihrer Zufriedenheit im Straßenverkehr, bzw. danach, was sie am meisten stört, dann antworten nach einer aktuellen Befragung der Versicherung CosmosDirekt rund 62 Prozent der deutschen Autofahrer, dass sie der schlechte Zustand der Straßen stört, zumal dieser gerade jetzt nach dem Winter häufig zu erheblichen Schäden am Fahrzeug führen kann. Das Reizwort des herannahenden Frühlings ist deshalb zweifelsohne das Schlagloch.

Die Schadensübernahme bei Schlaglochschaden ist nicht zu 100% geregelt.

Klar ist, verzieht sich der Winter und die Tage werden wärmer, so ereilt die Straßen das nächste unheil. Schlaglöcher in weiten Teilen des Landes fordern von den Fahrwerken ihren Tribut.

Wassereinlagerungen im Asphalt, die bei Minusgraden gefrieren und den Bodenbelag aufsprengen, haben über den Winter hindurch so manche Piste zur gefährlichen Kraterlandschaft werden lassen. Autofahrern steht hier eine gefährliche Slalompartie bevor, die ihrerseits weitere Gefahren birgt. Nicht selten kommen Autofahrer beim Ausweichen der Schlaglöcher auf Landstraßen, in den Gegenverkehr. Bei ungünstiger Straßenführung kann dies durchaus lebensgefährlich werden.
Ist es aber nun einmal passiert und man ist in ein ausgeprägtes Schlagloch gefahren, stellt sich die Frage nach der Haftung. Wer haftet, bei einem Fahrwerksschaden? Wer haftet bei einem Karosserieschaden?
Die CosmosDirekt Versicherung hat nun einmal aufgeführt,was bei einem Schlagloch-Schaden am Auto zu beachten ist und wer tatsächlich für die Reparaturkosten aufkommt.

Vollkasko Versicherung übernimmt plötzliche Schäden

Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch ein Schlagloch verursacht wurden, zum Beispiel an Achs- und Spurstangen oder Felgen, sind in der Regel über die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Allerdings sind die Reifen davon ausgenommen. Grundsätzlich sind eigentlich Städte und Kommunen verpflichtet und angehalten, mit Warnschildern auf Gefahren durch Schlaglöcher aufmerksam zu machen. Kommen diese dem nicht nach, besteht Grundsätzlich die Möglichkeit, Schadenersatz gegenüber der Kommune geltend zu machen. Die Chancen auf eine vollständige Regulierung des Schadens ist allerdings eher gering.

Zum einen muss der Autofahrer beweisen, dass eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt. Zum anderen sind die Anforderungen an Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht stark einzelfallabhängig. So spielen u.a. die Verkehrsbedeutung der Straße, Größe und Erkennbarkeit des Schlaglochs sowie erlaubte Geschwindigkeit eine entscheidende Rolle. Genügend Spielraum also für Städte und Kommunen, die eigene Schuld weg zu argumentieren.

Der Versicherer CosmosDirekt verweist daher folgerichtig auf eine entsprechend ausreichende Versicherung.


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