Wer haftet eigentlich für Schlaglöcher? Der ACE informiert.,
Die neuerliche Kälte hat vielerorts zu Schäden an den Verkehrswegen in Deutschland geführt, jetzt, da es wärmer wird, werden die Schäden erst so richtig sichtbar. Egal, ob unterwegs mit dem Auto, Wohnmobil oder Fahrrad: Schlaglöcher, Dellen und Risse im Fahrbahnbelag können zu gefährlichen Hindernissen werden. Der ACE Auto Club Europa, informiert, wer im Schadensfall haftet und wie dieser geltend gemacht wird:
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Wer ist für die Schäden durch Schlaglöcher verantwortlich?
Für den verkehrssicheren Zustand von Straßen und Wegen sind die sogenannten Straßenbaulastträger verantwortlich. Das sind entweder der Bund, die Länder, Städte, Kommunen oder Gemeinden. Die Straßenbaulastträger müssen die Verkehrssicherheit des Straßenzustandes in regelmäßigen Abständen kontrollieren und etwaige Schäden reparieren. Insofern Schäden nicht umgehend behoben werden können, müssen entsprechende Verkehrsschilder aufgestellt werden, um vor der Gefahrensituation zu warnen.
Wer bezahlt den Schaden durch Schlaglöcher?
Ist durch ein Schlagloch ein Schaden am Fahrzeug entstanden, zahlt das in der Regel die Vollkaskoversicherung. Besteht lediglich eine Teilkaskoversicherung, muss die Reparatur selbst bezahlt werden. Schlagloch-Schäden am Fahrrad können über eine separate Fahrradversicherung reguliert werden.
Was im Schadensfall zu tun ist
Kommt es zu einem Schaden wegen eines Schlagloches, sollten Fotos gemacht und bei schweren Schäden Zeugenaussagen und Schadensprotokolle erstellt werden. Das ist die Grundlage für die Schadensmeldung bei der Vollkaskoversicherung. Wer Schadenersatz von der Kommune, dem Land oder sogar dem Bund fordern möchte, sollte besonders penibel dokumentieren. Denn damit eine Klage überhaupt erfolgreich sein kann, muss entweder:
1. eine Verletzung der regelmäßigen Kontrollpflicht,
2. ein schuldhaftes Übersehen von Schlaglöchern oder
3. ein Unterlassen der Beseitigung von Schlaglöchern nachgewiesen werden.
Gerichte urteilen hier sehr streng. Es kommt darauf an, wie schlüssig ein Versäumnis nachgewiesen werden kann. Die Beweislast liegt beim Geschädigten.
ACE-Hinweis: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) muss jeder sein Fahrverhalten den Witterungsbedingungen und den Straßenverhältnissen anpassen. Weist die Fahrbahn Schäden auf und die Geschwindigkeit wurde nicht entsprechend reduziert, schwindet die Chance auf Schadenersatz vom Straßenbaulastträger.
Hinweis von Pkwfokus.de: Sparen Sie sich den Ärger und die Lebenszeitverschwendung. Die Wahrscheinlichkeit, hier erfolgreich aus einem Rechtsstreit hervorzugehen ist extrem gering. Achten Sie lieber auf Ihre Fahrweise um extreme Schäden am eigenen Fahrzeug durch Straßenschäden zu vermeiden.