Verkehrssünden im Ausland extrem teuer.
Bereits heute befinden sich viele Leute im Rückreiseverkehr aus den Osterfeiertagen. Wer dabei, wie vom ADAC ausgiebig angekündigt, im Stau an einer Grenze oder im allgemeinen Rückreiseverkehr steckt, wird dann, wenn die Fahrt wieder möglich ist, sicherlich gern etwas schneller fahren. Dieses nimmt der ADAC jetzt zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass auch das im Ausland richtig teuer werden kann. Wer sich nämlich im Ausland nicht an die geltenden Verkehrsregeln hält, der wir nicht zu knapp zur Kasse gebeten.
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Bußgelder im Ausland zum Teil deutlich teurer.
So sind in vielen Ländern Europas die Strafgelder für zu schnelles Fahren, Falschparken und Fahren unter Alkoholeinfluss viel höher als in Deutschland.
Im Bereich der Bußgelder ist Norwegen, gefolgt von Schweden und Italien am Teuersten. Wer 20 km/h zu schnell fährt, muss in Norwegen schon mindestens 420 Euro, in Schweden 270 Euro und in Italien 170 Euro Bußgeld berappen. Das ist horrend verglichen mit den Preisen dafür in Deutschland.
Auch das Fahren unter Alkoholeinfluss wird erheblich strenger bestraft.
In Italien kann bei 1,5 Promille im Blut als Strafe sogar das Fahrzeug enteignet werden, wenn Fahrer und Halter identisch sind. Konkret bedeutet das: Besoffen Porsche fahren, kann einen Porsche kosten. In Dänemark geschieht das Gleiche ab 2,0 Promille vor. In Norwegen kann ein Bußgeld von 600 Euro an aufwärts ab 0,2 Promille verhängt werden. Alkoholfahrten ab 1,0 Promille führen in Schweden direkt ins Gefängnis. In Spanien geht’s ab 1,2 Promille hinter Schwedische Gardienen.
Telefonieren am Steuer ist auch nicht gern gesehen.
Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ist ebenfalls kein günstiges Unterfangen. In den Niederlanden kostet es satte 230 Euro. Dänemark ruft 200 Euro und Italien 160 Euro Strafe auf. In den Niederladen kann falsches Parken schon mal 90 Euro kosten. Norwegen handhabt das genauso. In Spanien kostet dies unter Umständen bis zu 200 Euro. Dänemark erhebt 70 Euro Bußgeld. Nicht bezahlte Geldbußen können innerhalb der EU auch zwangsweise vollstreckt werden.
Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Wichtig zu wissen: Ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot hat in Deutschland keine Auswirkungen.
Informationen: ADAC
Foto: ADAC