Tuningmaßnahmen nur mit dem Segen des TÜV‘s
Foto: TÜV Rheinland
Was noch Anfang der 90iger Jahre dem Lifestyle des klassischen Mantafahrers zugesprochen worden ist, ist heute zu einem Milliardenmarkt avanciert. Der Tuningmarkt in Deutschland zählt tatsächlich weltweit zu den ertragsreichsten der Branche.
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Stets die Verkehrssicherheit beachten – Vor dem Einbau prüfen!
Sobald aber Hobbybastler ihren Fahrzeugen einen Tuning Look verpassen, sollten sie aufpassen, dass die allgemeine Verkehrssicherheit nicht zu kurz kommt. Einige Modifikationen wie etwa die beliebten Widebody-Kits müssen vor dem Einbau überprüft und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. „Um stets auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich Tuningfans in der Planungs- sowie Umbauphase über legale Mittel und Wege bei Kfz-Sachverständigen auf den technischen Prüfstellen informieren“, sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.
„Mit professioneller Begleitung, gerade bei umfangreicheren Projekten, sparen Hobbybastler Geld und Nerven.“
Fallstricke gibt es viele. Denn mit der Nachfrage wächst auch der Markt für billige, illegale Nachbauteile – insbesondere im Internet.
„Bei vermeintlichen Schnäppchen ist generell Vorsicht geboten, selbst wenn diese mit Prüfgutachten angeboten werden – auch die könnten gefälscht sein“, so Mißbach. „
Von sicherheitsrelevanten gebrauchten Teilen sollte man ebenfalls die Finger lassen. Haarrisse oder Ähnliches sind erst zu erkennen, wenn es zu spät ist.
Der Überrollbügel kommt wieder in Mode
Wie in Mode bei den Tunern in jüngster Zeit die im Motorsport obligatorischen Überrollkäfige oder auch Überrollbügel. Theoretisch sind diese ohne Eintragung einplanbar, praktisch sieht das jedoch häufig anders aus: Hat der Umbau Auswirkungen auf die Sichtverhältnisse oder verändern sich die Fahrzeugeigenschaften – reduziert sich etwa die Zahl der Sitzplätze oder wird der Einstieg ins Fahrzeug durch eine Strebe erschwert – muss ein Eintrag erfolgen. „Teile nahe dem Kopfbereich von Fahrer oder Mitfahrern müssen gepolstert werden. Mögliche Bohrlöcher in der Karosserie sind zu versiegeln“, so Mißbach.
Bußgelder, Punkte und Regressforderungen
Sind wichtige Eintragungen nicht vorhanden, kann es auch sehr teuer werden: Neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg können auch die Versicherer im Schadensfall Regress fordern. Mißbach: „Grundsätzlich muss alles, was Geräusch- und Abgaseigenschaften beeinflusst sowie die Sicherheit gefährden könnte, eingetragen werden.“