Theoretische Führerscheinprüfung auf Arabisch.
Der TÜV Nord reagiert auf die gesellschaftliche Zuzugssituation in Deutschland und bietet ab sofort die Sprache Arabisch im Kontext der Führerscheinausbildung an.
So kann ab dem 4. Oktober 2016 die theoretische Führerscheinprüfung auf dem Prüfungs-PC auf Arabisch absolviert werden. Alle vier Bundesländer, in denen TÜV NORD als Prüfungsorganisation aktiv ist, haben arabisch als Prüfungssprache soweit akkreditiert. Der TÜV NORD hat die erforderlichen Softwareupdates auf alle Prüfungsstandorte verteilt und die Fahrerlaubnisprüfer bereits geschult.
Inhaltsverzeichnis
Prüfungen auf Arabisch gibt es in folgenden Bundesländern.
- Niedersachsen,
- Nordrhein Westfalen
- Bremen
- Schleswig-Holstein
Anpassung an die Migrantensituation in Deutschland
Die Institute der Bevölkerungsentwicklung machen es deutlich: Die Zahl der Arabisch sprechenden Mitbürger in Deutschlandnimmt stetig zu. Neben vielen Nordafrikanern werden auch Geflüchtete aus Syrien und anderen Ländern im Rahmen der Integrationsprozesse in Zukunft auch einen Führerschein machen wollen.
Aufgrund vielfältiger Dialekte wird auf Hocharabisch geprüft.
Genau auf diesen Umstand sind die TÜV NORD-Prüfer nun vorbereitet. Weil es eine Vielzahl arabischer Dialekte gibt, hat man sich auf “Hocharabisch” als 12. amtliche Prüfungsfremdsprache geeinigt. Dabei war die notwendige Übersetzung der Prüfungsfragen und Modifikationen der bildlichen Darstellungen ausgesprochen aufwändig; insbesondere wegen der entgegengesetzten Schreibrichtung. In Summe waren 2.300 Prüfungsfragen neu zu texten und zu gestalten. Keine leichte Aufgabe also.
Der Fahrerlaubnisbewerber muss, wenn er die Prüfung in einer Fremdsprache ablegen will, einen Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen. Dies gilt auch für die Prüfung auf “Hocharabisch”.
Wolfhardt Werner, der das Projekt bei TÜV NORD leitet, erläutert: “Sowohl das Erlernen der deutschen Sprache als auch der Erwerb des Führerscheins sind wichtige Bausteine der Integration. Deshalb bieten wir den Bewerbern neben Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch und Türkisch jetzt auch Hocharabisch als Prüfungssprache an.”
Dieses Zitat ist etwas missverständlich. Wenn die Bewerber den Führerschein in der nativen Sprache ablegen können, müssen sie sich nicht um das erlernen der deutschen Sprache kümmern. Die Maßnahme trägt dahingehend also nicht zur Integration bei, sondern vielmehr zur Inklusion, sprich zur Teilhabe trotz Sprachdefiziten.