Steuervorteile für E-Dienstwagen im Diskurs.

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Foto: Tesla Screenshot

Elektromobilität bleibt ein Thema in Deutschland, vor allem auch in der Politik. Die Diskussion, wie das Desinteresse am elektrischen Fahren aufgehoben werden kann hat nun die Steuerpolitik erreicht. Nach einem Bericht der Deutschen Presseagentur (dpa) soll es schon bald Steuervorteile für E-Dienstwagen geben.

Statt 1 Prozent Geldwertem Vorteil nur noch 0,5%.

Jeder, der über einen Dienstwagen verfügt, muss das Fahrzeug über seine Einkommensteuer über den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Diese Steuer beträgt bei regulären Fahrzeugen in Deutschland exakt 1% des Listenpreises.
Für Elektrofahrzeuge und, wie es heißt, für Hybridautos, soll es in Zukunft mit dem halben Satz von 0,5 Prozent getan sein. Diese gehe aus einem aktuellem Gesetzentwurf hervor.

Entwurf soll am Mittwoch beschlossen werden.

Der Entwurf soll bereits am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Auch die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” sowie “Spiegel online” berichteten über den Vorstoß zur Belebung des Interesses an Elektrofahrzeugen.
Gelten soll die neue Regelung für Fahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.


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