Steuerliche Ungleichbehandlung von Flüssiggas nicht nachvollziehbar
Der ZDK spricht sich kritisch über die unterschiedliche, steuerliche Behandlung der Gasantriebe aus. So bewertet der Zentralverband Deutsche Kfz-Gewerbe die Einstellung der steuerlichen Förderung von Flüssiggas (LPG) ab 2019 bei gleichzeitiger steuerlicher Weiterförderung von Erdgasantrieben
Inhaltsverzeichnis
Eigentümliche Begründung der steuerlichen Ungleichbehandlung
Erläutert und begründet wurde die steuerliche Ungleichheit vom Finanzministerium nun auf Nachfrage des Verbandes vor allem mit dem Argument, Erdgas habe deshalb einen höheren Förderbedarf, weil Fahrzeuge mit Erdgasantrieb mit 0,2% einen geringeren Marktanteil im Vergleich zu LPG-Autos mit 1,1 Prozent hätten und auch die Tankstellen-Infrastruktur für Erdgas schlechter sei. “Folgte man dieser Begründungslogik”, so ZDK Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz, “dann hätte man die besten Chancen auf staatliche Förderung mit einem Produkt, das niemand haben will und das man nirgends bekommt.”
Ohne Not werde einem erfolgreichen alternativen Antriebskonzept der Garaus gemacht, denn Flüssiggas habe ein erhebliches Reduzierungspotenzial beim Treibhausgas CO2.
Entscheidung Widerspricht dem Koalitionsvertrag von Dezember 2013
Darüber hinaus widerspreche die Erdgas-Entscheidung dem Koalitionsvertrag vom 17. Dezember 2013, in dem es heiße, dass die bis Ende 2018 befristete Energiesteuerermäßigung für klimaschonendes Autogas und Erdgas verlängert werden solle, so Koblitz.
Mögliche Einbrüche beim Nachrüstgeschäft
Abgesehen vom Verlust politischer Glaubwürdigkeit bei immerhin rund 475 000 Fahrern von Autogas-Fahrzeugen würden sich diese Pläne auch nachteilig auf das Nachrüstgeschäft im Kfz-Gewerbe auswirken. Außerdem werde die Verunsicherung der Verbraucher fortgesetzt, wie dies bereits durch die Diesel-Diskussion mit blauer Plakette und drohenden Fahrverboten geschehe.