Richtiges Verhalten nach einem Unfall ? So läuft’s
Im Nachgang eines Verkehrsunfalls ist es vor allem wichtig rational zu agieren.
Hat es also mal richtig „geknallt“ und lies sich der Unfall nicht vermeiden, helfen die folgenden Vorgehensweisen, um mit einem „blauen Auge“ davon zu kommen.
- Warnblicklicht einschalten
Zu aller erst ist nach einem Unfall die Warnblinkanlage einzuschalten. Direkt im Anschluss sollten die Insassen eine Warnweste anlegen und das mitgeführte Warndreieck im Abstand von rund 150 Schritten zum Unfallort auf die Straße aufstellen. Gibt es Verletzte ist diesen Erste Hilfe zu leisten und die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112 zu rufen. - Polizei alarmieren
Sobald es bei einem Unfall Verletzte gab oder beachtliche materielle Schäden entstanden sind, ist es verpflichtend die Polizei hinzu zu ziehen. Sie sollte auch alarmiert werden, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder keine Versicherungsdaten des Unfallgegners vorliegen. Ist der Unfallverlauf ungeklärt, sollten der Polizei gegenüber nur Angaben zur Person und zum Fahrzeug gemacht werden. - Personalien feststellen und notieren
Sodann müssen die Personalien der am Unfall Beteiligten nebst Anschriften von Zeugen notiert und der Unfallort nachvollziehbar fotografiert werden. Ideal ist es, den Unfallbericht und die dazu gehörige Skizze gemeinsam auszufüllen. Grundsätzlich sollte nie vorschnell ein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. - Unbeabsichtigte Unfallflucht vermeiden
Ist der Geschädigte beim Unfall nicht anwesend, etwa bei Schäden im ruhenden Verkehr, muss der Unfallverursacher eine angemessene Zeit lang warten. Der berühmte Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Wer sich daran nicht hält, begeht juristisch Fahrerflucht. Vielmehr ist der Geschädigte zu informieren oder der Schaden der nächsten Polizeidienststelle zu melden. - Sachverständigen hinzuziehen / Arzt konsultieren.
Bei Reparaturkosten von mehr als 750 Euro hat der geschädigte Autofahrer das Recht, die Schadenshöhe von einem Sachverständigen feststellen zu lassen. Gesundheitliche Beschwerden, die durch den Unfall entstanden sind, sollten möglichst umgehend von einem Arzt dokumentiert werden.